Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Beschwerde von Nord Stream 2 abgewiesen: Der Pipeline-Betreiber will nicht unter die EU-Gasrichtlinie fallen und hatte einen Antrag auf eine Ausnahmeregelung bei der Bundesnetzagentur gestellt. Diese hatte den Antrag abgewiesen und nun vom OLG Düsseldorf recht bekommen. Das OLG wies die Beschwerde von Nord Stream 2 ab. Ein Sprecher der Bundesnetzagentur sagte dieser Zeitung: „Das Gericht hat die Rechtsauffassung der Bundesnetzagentur bestätigt. Nord Stream 2 unterliegt ab Inbetriebnahme der Regulierung nach den deutschen und europäischen Regeln.“ Nord Stream 2 teilte laut dpa mit, man werde die Gerichtsentscheidung auswerten und „zu gegebener Zeit über die nächsten Schritte informieren“. Das Unternehmen halte daran fest, dass Nord Stream 2 „in unzulässiger Weise diskriminiert wird, da alle anderen Importpipelines, die vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften investiert haben, nach der geänderten Gasrichtlinie die Möglichkeit auf eine solche Ausnahmegenehmigung haben“.
Bei dem Streit geht es darum, dass die Gesetzeslage eindeutig ist. Wäre die Pipeline vor dem 23. Mai 2019 fertiggestellt worden, hätte die Bundesnetzagentur Nord Stream 2 eine Ausnahmegenehmigung erteilen müssen. Nach Auffassung der Agentur, der sich auch das OLG anschloss, geht es um die Feststellung einer „physisch vollständig errichteten oder nahezu vollständig errichteten Leitung“. Nord Stream 2 hatte argumentiert, dass die Fertigstellung wirtschaftlich gegeben sei, weil „unumkehrbare Investitionsentscheidungen für das Milliardenprojekt gefallen oder bereits in der Umsetzung gewesen“ seien, als die EU-Richtlinie geändert wurde.
Entflechtung zwischen Gazprom und Nord Stream 2
Das OLG stellt in seiner ausführlichen Begründung fest, dass „eine solche Auslegung“ auch „verfassungs- oder europarechtlich“ nicht geboten sei. Nord Stream 2 kann gegen die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsmittel einlegen. Es wird allgemein erwartet, dass der BGH am Ende in der Sache auch entscheiden und den Fall nicht dem EuGH vorlegen wird.
Nord Stream 2: „Wir haben keine Details“
Für den Betrieb der Pipeline hat das Urteil keine Auswirkungen: Die EU-Gasrichtlinie sieht vor, dass es zu einer Entflechtung zwischen Gazprom und Nord Stream 2 kommen muss, was leicht zu bewerkstelligen ist. Die Frage der Nicht-Diskriminierung von anderen Gas-Anbietern stellt sich nicht, weil niemand außer Gazprom über Gas für die Pipeline verfügt. Dennoch will Russland weiter kämpfen: Moskau sieht die nachträgliche Änderung der Richtlinie als eine „Lex Gazprom“.
Was auch tatsächlich der Fall ist: Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Änderung mit den Franzosen beschlossen, um den Widerstand der EU-Staaten gegen die Pipeline abzufedern. Doch Russland sieht in dem Schritt eine Missachtung der europäischen Rechtsgrundsätze. Man will einerseits dokumentieren, dass auf EU-Ebene politische Opportunitäten die Grundsätze von Recht und Gesetz aushebeln können. Darüber hinaus spekuliert Nord Stream 2 auf die Geltendmachung von Schadenersatz vor einem Schiedsgericht.
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