Unabhängig davon, wie dieses Verfahren ausgeht, ist erstmals klar: Senioren müssen keinen eigenen Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen. Dies wird überflüssig, da die Steuerbescheide von Amts wegen vorerst offen bleiben, so der Bund der Steuerzahler (BdSt).
Doppelbesteuerung der Rente: Das bedeutet das Urteil für Millionen Rentner
Bundestagswahl: Das steht bei der Rente auf dem Spiel
Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) hervor. Demnach erhalten Einkommensteuerbescheide für den Veranlagungszeitraum ab 2005 einen Vorfälligkeitsvermerk – im Hinblick auf eine eventuell gegebene Doppelbesteuerung der Renten.
Laut BdSt geht aus dem Schreiben aber auch hervor, dass die Steuerbescheide nicht automatisch nachträglich zugunsten der Rentner geändert werden. Unabhängig davon, wie das laufende Verfahren also ausgeht, müsste gegenüber dem Finanzamt die Doppelbesteuerung beanstandet und dies durch Unterlagen nachgewiesen werden.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]