In der Verordnung heiße es, dass künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Gaststätten, Clubs, Sportstätten, Theater, Museen oder Tierparks bekommen können, sollten die Betreiber dies vorschreiben. Wer die 2G-Regel anwendet, dürfe dann wieder die volle Platzkapazität seiner Einrichtung ausnutzen. Vorgesehen ist, dass die 2G-Regel für alle Menschen ab 12 Jahren gelten soll.
Senat schiebt Entscheidung zu 2G oder 3G auf die lange Bank
3G ist eine Möglichkeit, 2G ist eine Bestrafung
Das Beschlusspapier soll am Dienstag im Brandenburger Kabinett diskutiert werden. Änderungen seien noch möglich.
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