Der Inhaber eines Edeka-Marktes aus Bautzen in Sachsen hatte seinen Angestellten versichert, dass sie im Fall einer angeordneten Quarantäne in jedem Fall eine Lohnfortzahlung erhalten, unabhängig davon ob sie gegen Covid-19 geimpft sind oder nicht. „Sollten Sie als ungeimpfte Person wegen eines Coronafalles in Ihrem Umfeld in Quarantäne müssen, werde ich Ihnen für diese Zeit freiwillig Lohnfortzahlung gewähren“, heißt es in dem Brief.
Wie lautet das Ergebnis der Faktenchecker?
In den sozialen Netzwerken wurde und wird nicht nur der Inhalt teils hochemotional diskutiert. Auch die Echtheit des Schreibens wird von vielen Usern angezweifelt. Die Journalisten der Gesellschaft Correctiv, die als Faktenchecker viele Meldungen und vermeintlich wahre Nachrichten unter die Lupe nehmen und auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen, haben daraufhin die Recherche aufgenommen. So heißt es auf der Seite von Correctiv, man habe den Filialleiter des Edeka-Markts in Bautzen telefonisch erreicht. Er wollte sich demnach „nicht zur Echtheit des Schreibens äußern“.
Keine Entschädigung für Ungeimpfte: Umstrittene Regel gilt nicht für Beamte
Anders hingegen die Pressestelle von Edeka. Hier habe eine Sprecherin per mail auf die Fragen von Correctiv geantwortet: „Wir können die Echtheit des vorliegenden Schreibens bestätigen. Die Kaufleute im genossenschaftlichen Edeka-Verbund sind selbstständige Unternehmer und so auch eigenverantwortlich in ihrer Arbeitgeberrolle.“
Das Ergebnis der Correctiv-Recherche: „Ja, Schreiben eines Edeka-Markt-Inhabers über Lohnfortzahlung für Ungeimpfte ist echt.“
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