Bei den Erststimmen könnten Battis zufolge sogar zehn Stimmen mandatsrelevant sein. „Was die Zweitstimmen zur Bundestagswahl angeht, waren die Pannen am Wahltag in Berlin voraussichtlich nicht mandatsrelevant.“
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Nachwahlen seien möglich, falls Berechnungen ergäben, dass die Wahl durch die Pannen verfälscht worden sei. „Sollte eine Partei oder ein Kandidat vor dem Landesverfassungsgericht eine Wahlrechtsbeschwerde zur Abgeordnetenhauswahl einlegen, müssen in dem betreffenden Bezirk die Stimmen neu ausgezählt werden“, sagte Battis. „Falls herauskommt, dass sich das Zweitstimmenergebnis mandatsrelevant ändert, sind Neuwahlen in dem Bezirk notwendig.“
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