Ratgeber Job

Teilzeit: So berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch im Minijob richtig

Aushilfskräfte arbeiten in der Regel nicht in Vollzeit. Aber auch Minijobber haben Urlaubsanspruch. Berechnen lässt er sich mit einer Formel.

Team News dpa/str
2 Min
An wie vielen Tagen der Woche arbeitet man? Das spielt bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs für Minijobber eine Rolle.

An wie vielen Tagen der Woche arbeitet man? Das spielt bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs für Minijobber eine Rolle.

© dpa/Andrea Warnecke

Zur Berechnung des Urlaubsanspruchs gibt es eine Formel: Dazu multipliziert man die Zahl der eigenen Arbeitstage pro Woche mit 24. Das entspricht dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche.

Das Produkt teilt man wiederum durch 6, also durch die Anzahl der Arbeitstage in einer Arbeitswoche von Montag bis Samstag. Kurz: individuelle Arbeitstage pro Woche x 24/6. Noch einfacher geht es mit Online-Tools, wie etwa dem Urlaubsrechner der Minijob-Zentrale.

Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?

Unterschiede ergeben sich dann auch beim Urlaubsentgelt. Es entspricht nach Angaben der Minijob-Zentrale für jeden Urlaubstag der Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Heißt: Zur Berechnung des Urlaubsentgelts dividiert man den Verdienst der letzten 13 Wochen durch die Anzahl der in dieser Zeit geleisteten Arbeitstage. Diesen Wert multipliziert man wiederum mit der Anzahl der Urlaubstage.

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