Cannabis-Legalisierung

Bund Deutscher Kriminalbeamter für Cannabis-Legalisierung

BDK-Chef Dirk Peglow wendet sich damit gegen die Haltung der Polizeigewerkschaften. Ein Cannabis-Verbot sei inzwischen überholt.

Marie-Luise Grauel Team News AFP/mlg
2 Min
Cannabis, auch Gras oder Weed, ist in der Mitte der Gesellschaft angelangt. Um den Konsum nun auch zu entkriminalisieren, soll er künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten, findet der Chef des BDK. 

Cannabis, auch Gras oder Weed, ist in der Mitte der Gesellschaft angelangt. Um den Konsum nun auch zu entkriminalisieren, soll er künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit gelten, findet der Chef des BDK. 

© imago

Die Polizeigewerkschaften GdP und DPolG hatten sich zuvor strikt gegen eine Legalisierung ausgesprochen. Das Cannabis-Verbot sei historisch gewachsen und inzwischen überholt, sagte hingegen der kommissarische BDK-Chef Peglow. Trotz des jahrzehntelangen Verbots und der Polizeiarbeit werde immer mehr statt weniger Cannabis konsumiert: „Da müssen wir uns einfach mal der Realität stellen.“

BDK: Auch Heroin- und Kokainbesitz sollen nur noch Ordnungswidrigkeit sein

Nach Ansicht des BDK sollte auch der Besitz anderer Rauschgifte wie etwa Kokain und Heroin nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. „Man muss sich dann natürlich über die Höchstmengen unterhalten, weil wir nach wie vor dafür eintreten, den illegalen Handel mit Rauschgift nachhaltig zu verfolgen“, sagte Peglow. In Portugal seien für Cannabis als Höchstgrenze etwa 30 Gramm festgelegt. Dadurch werde Personal, aber auch Geld frei, das in die Drogenprävention gesteckt werden könne.

Eine mögliche Legalisierung von Cannabis ist derzeit Thema bei den Beratungen der Ampel-Parteien. Grüne und FDP sprechen sich seit längerem für einen legalen, regulierten Handel mit Cannabis aus.

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