Landgericht: Vorlage von gefälschtem Impfausweis in Apotheke keine Straftat
Den Angaben zufolge hatte ein zunächst Unbekannter am Samstag seinen offenbar gefälschten Impfpass in einer Apotheke digitalisieren lassen wollen. Die Apothekerin erkannte mehrere Fälschungsmerkmale und wies den Mann darauf hin. Um seinen Ausweis zurückzubekommen, habe er die Frau daraufhin attackiert, aber schließlich die Flucht ergriffen. Weil er das gefälschte Impfdokument mit seinen Personalien zurückließ, konnte die Polizei ihn identifizieren.
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