Strafrechtlich sanktioniert sind laut der Gerichtsentscheidung nur die Herstellung von gefälschten Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch gegenüber Behörden oder Versicherungen, um die es sich bei einer Apotheke nicht handle. Im Ergebnis bleibe die Vorlage eines falschen Impfausweises in einer Apotheke nach der derzeit herrschenden Rechtslage deshalb straffrei.
Landgericht: Vorlage von gefälschtem Impfausweis in Apotheke keine Straftat
IT-Sicherheitsexperte: „Alle Impfzertifikate zurückziehen“
Bundesministerium wurde frühzeitig auf Problem hingewiesen
Wie „Report Mainz“ weiter berichtete, hatte die Justizministerkonferenz der Länder, deren Vorsitzender Biesenbach ist, das Bundesjustizministerium bereits auf die Gesetzeslücke aufmerksam gemacht. Biesenbach warf dem Justizministerium nun Untätigkeit vor. „Wir haben schon viel zu lange gewartet, und das Bundesministerium hat sechs Monate lang nichts getan“, sagte er weiter.
Das Bundesjustizministerium teilte dem ARD-Politikmagazin auf Anfrage mit, dass derzeit geprüft werde, „ob strafgesetzliche Anpassungen in diesem Bereich erforderlich sind“. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bezeichnete die aktuelle Rechtslage als „auf keinen Fall akzeptabel“. Es drohe ein Vertrauensverlust in die bereits ausgestellten Impfzertifikate, möglicherweise könnten diese künftig nicht mehr anerkannt werden, warnte Lauterbach.
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