Mit der 2G-Regel wird der Zugang auf Geimpfte und Genesene beschränkt. Nach Giffeys Worten müssen aber Ausnahmen bleiben für Kinder und diejenigen, für die es keinen Impfstoff gibt oder die sich nicht impfen lassen können. „Für alle anderen sollte gelten: Ungeimpfte können zum Beispiel keinen Zugang zu Kultureinrichtungen, Clubs, Fitnessstudios, Restaurants, Kinos oder auch zu Besuchen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen bekommen.“
Weihnachtsmärkte mit 2G oder 3G geplant
Die Lage sei ernst, hob Giffey hervor. Deshalb seien wieder strengere Regeln erforderlich. Das Infektionsgeschehen müsse eingedämmt werden. Die Berlinerinnen und Berliner, die Wirtschaft sowie Kultur- und Sportveranstaltungen bräuchten Planungssicherheit. Deshalb müsse auch wieder verstärkt kontrolliert werden, ob die Corona-Regeln eingehalten werden.
Neues Corona-Gesetz: Kommt jetzt der Lockdown für Ungeimpfte?
Corona: Sachsen führt ab Montag landesweit 2G-Regel ein
Derzeit gilt in Berlin, dass Betreiber etwa von Restaurants oder Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu ihren Innenräumen Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder nur noch Geimpften und Genesenen (2G). Im Falle von 2G entfällt die Maskenpflicht. Weihnachtsmärkte sind in Berlin je nach Ort mit 2G oder 3G geplant. Für Clubs und andere Anbieter von Tanzveranstaltungen ist dagegen 2G schon vorgeschrieben.
Sachsen führt am Montag eine bundesweite 2G-Regelung ein. Damit haben nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt etwa zur Innengastronomie, Diskotheken oder Freizeit- und Kultureinrichtungen. Ausnahmen gibt es für Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Sie brauchen aber einen Test.
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