Berlin - Auf die Berliner kommen zum ersten Adventswochenende härtere Corona-Maßnahmen zu. Der Senat hat die 2G-Regel und die 2G-plus-Regel ausgeweitet, das Leben von Ungeimpften wird noch stärker eingeschränkt. Die Neuerungen treten ab Samstag in Kraft. 2G bedeutet: Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt. Bei 2G plus brauchen Geimpfte und Genesene zusätzlich eine Maske. Wo eine Maske unpraktisch ist, soll stattdessen ein Negativtest verlangt werden. Ausgenommen von 2G plus sind Kinder unter 18 Jahren.
Auf Weihnachtsmärkten soll das Tragen einer Maske immer verpflichtend sein, auch im Freien. Wenn es irgendwie geht, soll auf Weihnachtsmärkten 2G mit Maske gelten, heißt es aus Senatskreisen. Pflicht ist 2G aber nicht.
In Berliner Fußballstadien sollen ab 1. Dezember die 2G-Regel und eine Maskenpflicht gelten. Es gibt dann die Obergrenze: 50 Prozent der Kapazität plus 5000 Zuschauer. Für das Heimspiel von Hertha BSC gegen den FC Augsburg am Samstag hat der Senat diese Regelung vorgezogen. 39.738 Fans sind dann zugelassen – mit 2G und Maske.
Der Überblick für Berlin
Wo in Berlin ab Sonnabend 2G gilt
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Wo in Berlin ab Sonnabend 2G plus gilt
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Wo etwas anderes gilt
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Was ist mit Großveranstaltungen?
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Maskenpflicht für Treffen und Testpflicht im Krankenhaus und in der Kita
Bei privaten und öffentlichen Zusammenkünften muss laut dem Beschlusspapier eine Maske getragen werden, wo kein Abstand eingehalten werden kann. Auch in Warteschlagen im Freien soll die Maskenpflicht gelten. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind dort nur Kinder unter sechs Jahren. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren können auf eine medizinische Maske ausweichen.
Darüber hinaus wird die Testpflicht ausgeweitet: Besucher im Krankenhaus müssen sich immer testen lassen und Maske tragen – unabhängig von ihrem Impfstatus. Schülerinnen und Schüler müssen sich weiterhin dreimal die Woche testen. Kita-Kinder müssen ab dem 1. Dezember verpflichtend zweimal die Woche von den Eltern getestet werden. Erst zweimal pro Woche, später mit einem Lolli-Test dreimal pro Woche.
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