Zugleich mit dem Lockdown beschloss die Regierung den sogenannten Notstand, der für 90 Tage gilt. Dieser ermöglicht es, die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung einzuschränken. So gilt eine Ausgangssperre, von der es entgegen ursprünglichen Plänen keine Ausnahme für vollständig gegen Covid-19 geimpfte Menschen gibt. Erlaubt bleibt der Weg zur Arbeit. Von Montag an wird es aber eine Testpflicht am Arbeitsplatz geben.
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Notstand erlaubt Zwangsverpflichtung von Gesundheitspersonal
Offen bleiben vorerst die Schulen unter der Bedingung regelmäßiger Corona-Tests. Der Notstand erlaubt den Behörden auch die Zwangsverpflichtung von Gesundheitspersonal ohne Rücksicht auf Arbeitsgesetze. So machen sich Ärzte strafbar, wenn sie in den überlasteten Krankenhäusern Überstunden verweigern oder es ablehnen, von einem Krankenhaus in ein anderes versetzt zu werden.
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