Diese Erklärung der „epidemischen Notlage“ soll auf Antrag der rot-schwarz-grünen Koalitionsfraktionen am kommenden Montag in einer Sondersitzung des Landtags erfolgen. Am Dienstag soll die aktualisierte Verordnung dann voraussichtlich vom Kabinett beschlossen werden, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Brandenburg: 2G im Einzelhandel und der Gastronomie gilt bereits
Die Maßnahmen orientieren sich wie in anderen Ländern an den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz. In Brandenburg gilt bereits ein weitgehender Lockdown für Ungeimpfte durch die 2G-Regel etwa im Einzelhandel und in der Gastronomie. Die 2G-Regel soll auch weiterhin für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater gelten.
Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum, an denen Ungeimpfte teilnehmen, sollen ab Mitte Dezember nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts zulässig sein. Kinder bis einschließlich zwölf Jahren sollen davon ausgenommen werden. Wenn an der Zusammenkunft ausschließlich geimpfte und genesene Menschen teilnehmen, gelten künftig Obergrenzen.
„Es bleibt dabei: Diese Schritte sind nur notwendig, weil die Impfquote noch deutlich zu gering ist“, erklärte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Erfreulicherweise ließen sich derzeit immer mehr Menschen impfen. „Nur so kommen wir raus aus dem dunklen Wintertal“, erklärte Woidke.
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