Wie im Vorjahr gilt auch im zweiten Pandemiejahr ein striktes Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am Montag das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk. In Berlin gilt an mehr als 50 Orten ein Versammlungs- und Feuerwerksverbot.
Silvester in Berlin: Dies sind die 53 Böllerverbotszonen
Kein Silvesterfeuerwerk: Bund und Länder beschließen Verkaufsverbot
Polizeibericht Berlin
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