Bei Geld hört die Freundschaft auf. So zumindest lautet ein Sprichwort. In einer Beziehung müssen sich Paare zwangsläufig irgendwann mit gemeinsamen finanziellen Dingen beschäftigen. Sind es zu Beginn Kleinigkeiten: Wer zahlt die Restaurantrechnung? Wie teuer darf der erste gemeinsame Urlaub sein? Sind es nach dem Zusammenziehen schnell eine ganze Reihe von Lebenshaltungskosten. Neben der Miete fallen Stromrechnung, der Wocheneinkauf oder eventuell auch eine gemeinsame Hausratversicherung an. Wenn schließlich nach der Heirat auch noch eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird, lohnt es sich spätestens dann über ein gemeinsames Konto nachzudenken.
Ein Gemeinschaftskonto, auch Partnerkonto genannt, ist im Grunde nichts anderes als ein Girokonto, auf das mindestens zwei Kontoinhaber gleichberechtigt Zugriff haben. Dabei muss es sich nicht um Eheleute oder Partner handeln, auch von einer Wohngemeinschaft kann beispielsweise ein Gemeinschaftskonto eröffnet werden. Von diesem können dann Rechnungen gemeinsam bezahlt werden und jeder hat einen Überblick über die Ausgaben. Aufwendiges Abgleichen, wer hat was bezahlt und wie viel schuldet der eine dem anderen, damit die Ausgaben gerecht aufgeteilt sind, fällt weg. Auch kann das Konto beispielsweise bei der Kindergeldstelle angegeben werden. So haben beide Elternteile Zugriff darauf.
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Kostenlose Gemeinschaftskonten
Für andere Einnahmen, insbesondere das Gehalt, empfiehlt es sich, die eigenen Konten weiterzuführen. „So kann jeder weiterhin mit dem eigenen Geld eigene Bedürfnisse erfüllen. Ausgaben, die beide betreffen, zahlt man vom Gemeinschaftskonto. Das erspart Diskussionen, wer welche Kosten übernimmt“, so der Rat des Verbraucherportals Biallo. Das Gemeinschaftskonto wäre in dem Fall also ein Drittkonto. Nachteil: Es können zusätzliche Kontoführungsgebühren anfallen. Wie auch bei anderen Kontomodellen erhöhen immer mehr Banken die Gebühren für die Kontoführung oder führen erstmals welche ein. Kostenlose Gemeinschaftskonten bieten zurzeit beispielsweise noch die DKB oder die Santander-Bank.
Wer ein Gemeinschaftskonto abschließen möchte, muss sich entscheiden zwischen einem „Und-Konto“ und einem „Oder-Konto“. Bei einem „Und-Konto“ müssen immer beide Kontoinhaber ihre Zustimmung zu Transaktionen geben. Dann sind beide stets über alle Kontoaktivitäten informiert, im Alltag kann das allerdings recht aufwendig werden. Gängiger ist deshalb das „Oder-Modell“. Dabei können beide Partner jederzeit unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen, Geld abheben oder überweisen. Dabei ist es unerheblich, wie viel jeweils einer eingezahlt hat: Das Guthaben steht beiden in vollem Umfang zur Verfügung.
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Beide Kontoinhaber haften
Wie die Einzahlung gehandhabt wird, ist eine individuelle Entscheidung. Theoretisch können beide Partner jeden Monat einen gleich hohen Betrag auf das gemeinsame Konto überweisen, aber auch eine Beteiligung anteilig des Einkommens ist denkbar.
Bei beiden Modellen haften beide Kontoinhaber gesamtschuldnerisch, erklärt der Bankenverband. Überzieht beispielsweise einer das Konto, kann die Bank auch von dem anderen Partner die volle Rückzahlung einfordern. Kommt es gar zu einer Pfändung eines Kontoinhabers, wäre bei einem „Oder-Konto“ das gesamte Guthaben betroffen.
Soll das Konto irgendwann aufgelöst werden, müssen wieder alle Berechtigten zustimmen. Ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln macht wenig Sinn. „Einfacher ist es, das Gemeinschaftskonto aufzulösen und ein Einzelkonto zu eröffnen“, so der Rat von Biallo.
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