Berlin muss mehrere beschlagnahmte Clan-Immobilien zurückgeben. Dieser Auffassung ist das Berliner Landgericht. Es lehnte jetzt die Einziehung durch das Land Berlin ab, weil nicht nachweisbar sei, dass diese „mit Geldern aus Straftaten finanziert“ wurden (Az.: 541 KLs 9/21). Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzierung aus legalen Quellen erfolgt sei, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit.
Konkret geht es um Eigentumsanteile an Grundstücken im Neuköllner Ortsteil Buckow, in Tempelhof und am Britzer Damm in Neukölln, die einem heute 27-jährigen Mitglied des Remmo-Clans gehören, sowie um ein Grundstück an der Henleinstraße in Lichterfelde, dessen Eigentümer eine von ihm vertretene Gesellschaft ist. Auch die Beschlagnahme von Pachtforderungen, einer Grundschuld und eines Guthabens auf einem Girokonto muss aufgehoben werden.
Clan-Immobilien
Landgericht: Berlin muss beschlagnahmte Clan-Immobilien zurückgeben
Das Gericht lehnte die Einziehung von sechs Immobilien des Remmo-Clans ab. Dem Land drohen möglicherweise Schadenersatzzahlungen.
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Eine der zwei Clan-Immobilien, die inzwischen rechtskräftig vom Land Berlin eingezogen wurden.
© Olaf Wagner/Imago
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