Seit Inkrafttreten des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes sind bei der Berliner Polizei 187 Beschwerden eingegangen. 162 seien unberechtigt gewesen. „In 15 Fällen wird von einer Diskriminierung ausgegangen“, sagte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses.
Erstmals musste Berlins Polizei 750 Euro Entschädigung an einen Mann zahlen. So hatte es das Amtsgericht Mitte in der vorvergangenen Woche entschieden. Im Juli 2020 hatten zwei Polizisten einen Radfahrer angehalten, der während der Fahrt telefonierte. Ein Beamter soll ihn nach seinem Geburtsort gefragt haben. Als er „Bochum“ antwortete, soll ihn der Polizist gefragt haben, wo er wirklich herkomme. Der Radfahrer sah darin eine Diskriminierung aufgrund seiner ethnischen Herkunft. „Die Kontrolle könnte diskriminierend gewirkt haben“, sagte Slowik.
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Eine angebotene Entschädigung durch die Polizei lehnte der Mann laut Slowik ab. Dieser beschritt den Klageweg. Unterstützt wurde er dabei vom Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des Türkischen Bundes.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wurde durch die damalige rot-grün-rote Koalition beschlossen und trat am 21. Juni 2020 in Kraft. Bundesweit ist es das erste seiner Art. Mit dem Gesetz soll Diskriminierung durch staatliche Stellen bekämpft werden.
Im Februar vergangenen Jahres hatte die CDU angekündigt, im Falle eines Sieges bei der Wiederholungswahl das Gesetz abzuschaffen. Sie erklärte damals, das Gesetz sei „ein Misstrauensbeweis gegen alle Berliner Polizisten“.
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