Die Güteverhandlung, die diese Woche stattfand, war keine gewöhnliche. Fast dreißig Zuhörinnen und Zuhörer verteilten sich im Saal 513 des Berliner Arbeitsgerichtes, in dem es nur einige wenige Sitzplätze gibt. Nur der Richter konnte den Andrang nicht verstehen. „Ich weiß gar nicht, was an dem Fall so bedeutsam ist“, sagte er. Dabei ging es in der nächsten Stunde um juristisches Neuland in der deutschen Rechtsprechung – und für die betroffene Klägerin um ein unerträgliches Arbeitsumfeld.
Earth Hour: Millionen Menschen schalten das Licht aus
Eine Mitarbeiterin des WWF Deutschlands hatte ihren Arbeitgeber verklagt. Der WWF ist die Organisation, die mit einem Panda als Logo wirbt, ansonsten aber kein allzu makelloses Image hat. So soll bei Projekten im Afrika und Asien bei Menschenrechtsverletzungen weggeschaut worden sein. Auch bei der Wahl seiner Werbeträger hatte die Organisation nicht immer ein glückliches Händchen. Unvergessen sind die königlichen Unterstützer Prinz Philip von England und der Ex-König von Spanien, Juan Carlos, die beide trotz Mitgliedschaft in der Tierschutzorganisation nichts gegen eine ordentliche Großwildjagd hatten. Mittlerweile scheint es aber auch intern zu knirschen.
Wie ist die Situation von Whistleblowern in der Pandemie?
Im vorliegenden Rechtsstreit geht es um den Fall einer Whistleblowerin, die ihren Arbeitgeber auf die Herausgabe von Informationen verklagte. Sie hatte dem WWF im November 2021 einen Compliance-Fall gemeldet. Wie sich in der öffentlichen Verhandlung herausstellte, handelte es sich um eine Liebesbeziehung auf der Führungsebene, die nach Bekanntwerden offenbar mit dem diskreten Abgang einer der beteiligten Personen gehandhabt werden sollte.
Die Geliebte, die ihren Arbeitsplatz aufgab, habe, so der Anwalt der Klägerin, eine Summe von bis zu 50.000 Euro erhalten. Diese wurde in einer Mail an die Klägerin, die kurz vor dem Gerichtstermin eintraf, als „angemessene Abfindung“ bezeichnet. Keine unerhebliche Summe für eine Organisation, die in großem Umfang Spendengelder einwirbt.
Whistleblower sollen besser geschützt werden
Der WWF hat zur Untersuchung der Affäre eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Das Gutachten, das erstellt wurde, ist aber offenbar unter Verschluss gehalten worden. Die Klägerin hat deshalb auf Einsicht geklagt. Ihr Anwalt bezog sich dabei auf eine EU-Richtlinie, die aber noch nicht in deutschem Recht verankert ist. Danach haben Whistleblower das Recht, spätestens nach drei Monaten zu erfahren, was aus ihrer Anzeige wurde.
Doch offenbar hat der WWF, der auf seiner Webseite für Aufrichtigkeit und Respekt fehlt, diese Werte bei der eigenen Mitarbeiterin eher vermissen lassen. Ihr Anwalt beklagte, dass sie gemobbt worden sei, nachdem sie den Hinweis auf den Compliance-Verstoß gegeben hatte. Es sei die Rede davon gewesen, dass mit sie eben auch hinauswerfen müsse, erklärte der Anwalt.
Anwalt des WWF: Es gibt kein Anspruch auf Auskunft "bis in den letzten Winkel"
Der Anwalt des WWF erklärte, dass die Whistleblowerin keineswegs den Anspruch auf Auskunft „bis in den letzten Winkel“ gelten machen könnte. Gleichzeitig versicherte er, dass man umfänglich aufklären wolle. Daran scheint aber nicht nur die Mitarbeiterin zu zweifeln, die vor Gericht gezogen ist. Die taz berichtet von einem Brief, den 26 Fachbereichsleiterinnen und -leiter unterschrieben haben, in dem sie eine transparente Aufklärung der Vorfälle fordern und in dem davon die Rede ist, dass sie das Vertrauen in die Führungsspitze verloren hätten.
Der WWF hat für die Aufdeckung von Missständen in der eigenen Firma eine eigene Whistleblower Policy und ein Portal, an das sich die Betroffenen wenden können. Der Klägerin, die davon Gebrauch machte, hat es offenbar nur Nachteile gebracht. „So wie dieses System gehandhabt wird“, sagte ihr Anwalt vor Gericht, „kann nicht empfehlen, es zu nutzen.“
WWF: Interne Unterlagen werden nicht herausgegeben
Marco Vollmar, Geschäftsleiter Kommunikation und Kampagnen beim WWF Deutschland, bestätigte gegenüber der Berliner Zeitung, man sei „durch eine:n Mitarbeiter:in auf mögliche Compliance-Verstöße aufmerksam gemacht worden“. Diese seien extern untersucht und von den zuständigen Gremien „geprüft und bewertet“ worden. Die Klage ziele auf Herausgabe von internen Unterlagen der Untersuchung und Information über deren Ergebnisse ab, sagte er. „Soweit solche Ansprüche gemäß Datenschutzgrundverordnung und dem Entwurf des noch nicht verabschiedeten Hinweisgeberschutzgesetzes begründet sind, wurde diesem Verlangen schon vor Wochen entsprochen.“ Eine weitergehende Überlassung von Unterlagen und Informationen als schon geschehen ist dem WWF Deutschland mit Rücksicht auf die persönlichen Rechte Dritter nicht möglich.
Der Gütetermin verlief ergebnislos. Nun soll es eine neue Verhandlung im November geben.
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