Nach vorherigen Eskalationen

Verwaltungsgericht Berlin zu Nakba-Tag: Palästinensische Demos bleiben verboten

An drei Tagen wollten Palästinenser in Berlin demonstrieren. Doch das Gericht befürchtet Gewaltausbrüche und Volksverhetzung.

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Teilnehmer eines Aufmarsches verschiedener palästinensischer Gruppen demonstrierten im vergangenen Jahr in Neukölln. Zum jährlichen Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnern sie an die Flucht und Vertreibung hunderttausender Palästinenser aus dem Gebiet des späteren Israels.

Teilnehmer eines Aufmarsches verschiedener palästinensischer Gruppen demonstrierten im vergangenen Jahr in Neukölln. Zum jährlichen Gedenktag Nakba am 15. Mai erinnern sie an die Flucht und Vertreibung hunderttausender Palästinenser aus dem Gebiet des späteren Israels.

© dpa

Die drei für Freitag, Sonnabend und Sonntag angemeldeten pro-palästinensischen Versammlungen bleiben verboten. Das hat am Freitag das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Zuvor hatte die Versammlungsbehörde der Polizei diese Veranstaltungen untersagt, unter Berufung auf zu erwartende Gewalt sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen am Donnerstag. Dagegen hatten die Anmelder Beschwerde eingelegt.

Das Gericht stimmte in seinem Urteil der polizeilichen Gewalt- und Gefahrenprognose zu. Die Erfahrungen mit gleichartigen Versammlungen aus dem Vorjahr sowie im April und Mai dieses Jahres ließen befürchten, dass von den Versammlungsteilnehmern Gewalttaten ausgehen würden, hieß es in der Begründung.

So sei es in der Vergangenheit zu Flaschen- und Steinwürfen auf Polizisten und zum Einsatz von Pyrotechnik gekommen. Zu erwarten seien außerdem aller Voraussicht nach Äußerungen seitens der Teilnehmer, die als öffentliche Aufforderung zu Straftaten beziehungsweise als Volksverhetzung strafbar seien.

Bei der Prognose falle der für den sogenannten Nakba-Tag zu erwartende besonders hohe Mobilisierungsgrad zusätzlich ins Gewicht. Die für frühere Versammlungen festgestellte hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Stimmung – bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels – sei zudem geeignet, Gewaltbereitschaft zu vermitteln und dadurch einschüchternd zu wirken, hieß es weiter. Angesichts dieser unmittelbaren Gefahren seien die Verbote auch verhältnismäßig.

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Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Der sogenannte Nakba-Tag (Arabisch: „Katastrophe“), wird jährlich am 15. Mai begangen – einen Tag nach dem Jahrestag der Gründung Israels. An diesem Tag wird der Flucht und Vertreibung aus dem früheren britischen Mandatsgebiet Palästina, zwischen dem UN-Teilungsplan für Palästina von 1947 und dem Waffenstillstand von 1949 nach dem Krieg gedacht, den die Nachbarstaaten gegen das neu gegründete Israel geführt hatten.

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