Es ist einfach, sich an Patricia Schlesinger abzuarbeiten. Zu einfach. An einer Frau, die verlangt, dass ein Vertrag eingehalten wird, den sie vor neun Jahren unterschrieben hat. Ihren Arbeitsvertrag als Intendantin des RBB. Sie ist den Job los, seit zweieinhalb Jahren, sie hat ihn nach einem großen Skandal verloren, der mit ihrem Namen verknüpft ist. Dem sogenannten „Schlesinger-Skandal“.
Und trotzdem ist sie vor Gericht gezogen gegen den RBB. Weil in ihrem Arbeitsvertrag steht, dass sie Anspruch auf ein Ruhegeld hat. Eine Art Rente, für die sie nicht ins Rentenalter kommen muss. Sondern die ihr zusteht, sobald sie nicht mehr Intendantin ist. Das Ruhegeld muss jeden Monat ausgezahlt werden. Für den Rest ihres Lebens.
UPDATE
Ex-RBB-Intendantin
Kommentar – Schlesinger, der RBB und das Ruhegeld: Das Problem ist der ÖRR
Die ehemalige Chefin des RBB fordert ein hohes Ruhegeld. Die Regelungen in ihrem Vertrag waren unfassbar großzügig – und offenbaren ein grundlegendes Problem.
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Patricia Schlesinger, ehemalige Intendantin des RBB, mit ihrem Anwalt Thomas Wahlig am Mittwoch im Landgericht Berlin.
© Bernd von Jutrczenka/dpa
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