Gartenarbeit

Gartenarbeit in Berlin: Diese Regeln gelten ab dem 1. März

Um die Artenvielfalt und das Stadtklima in der Hauptstadt zu schützen, gelten ab dem 1. März strikte Regel bei der Beschneidung von Pflanzen.

Team News BLZ
2 Min
Auch für die Gartenarbeit gelten besondere Regelungen in Berlin.

Auch für die Gartenarbeit gelten besondere Regelungen in Berlin.

© lianem/Shotshop/imago

Berliner und Berlinerinnen müssen sich ab dem 1. März an das Sommerrodungsverbot halten. In dem Zeitraum bis zum 30. September 2025 ist es gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten, Bäume, Hecken und andere Gehölzarten zu entfernen oder stark zurückzuschneiden, teilte das Bezirksamt Lichtenberg mit. Diese Regelung betreffe sowohl geschützte Baumarten als auch nicht erfasste Gehölze, hieß es.

„Gerade in der Brut- und Aufzuchtzeit vieler Tierarten ist es wichtig, unsere Natur besonders zu schützen“, sagte die Bezirksstadträtin für Naturschutz, Filiz Keküllüoğlu (Grüne). Sie bittet alle Bürger, das Verbot einzuhalten.

Form- und Pflegeschnitte, die zur Gesunderhaltung der Bäume dienen, bleiben in diesem Zeitraum erlaubt. Ausnahmen von den gesetzlichen Vorgaben sind nur bei behördlich angeordneten Maßnahmen, zwingendem öffentlichem Interesse oder zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit möglich. Eine Befreiung kann in besonderen Fällen beim Umwelt- und Naturschutzamt beantragt werden. Verstöße gegen das Verbot können mit Geldbußen geahndet werden. 

Quelle: Bezirksamt Lichtenberg

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