Es geht in dem Prozess um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Bushido, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi. Die Anklage gegen Arafat A.-Ch., einen Berliner Clanchef, und drei seiner Brüder lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue. Nach Darstellung des Rappers sollen sein langjähriger Geschäftspartner und dessen Brüder ihn am 18. Januar 2018 in einem Büro eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Arafat A.-Ch. habe unberechtigte Zahlungen verlangt.
Der 43-jährige Musiker hatte vor Gericht seine Beziehung zu Arafat A.-Ch. mit einer Zwangsheirat verglichen und erklärt, er habe „unfreiwillige Zahlungen“ über Jahre hinweg über sich ergehen lassen. Aus Angst habe er sich lange gefügt, so Bushido in seiner Zeugenaussage. Er und seine Familie stehen unter Personenschutz.
Am inzwischen 71. Verhandlungstag erklärte das Gericht, nach vorläufiger Einschätzung könne dem Angeklagten Arafat A.-Ch. nicht unterstellt werden, dass er davon ausging, keinen Zahlungsanspruch zu haben. Es habe einen schriftlichen Vertrag zwischen den Parteien gegeben. Auch eine vorsätzliche Freiheitsberaubung sei nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme nicht nachweisbar - „Herr Ferchichi konnte das Büro verlassen“, so der Vorsitzende Richter. Ein 51-jähriger Bruder von Arafat A.-Ch. sei nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts freizusprechen.
Der Prozess soll am 15. Juni mit der Befragung eines weiteren Zeugen fortgesetzt werden. Bislang hat die 38. Große Strafkammer Verhandlungstage bis zum 26. Oktober terminiert.
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