Der Satz, der im Zentrum des Streits um die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf steht, fiel am frühen Abend des 10. Februar im Großen Anhörungssaal des Bundestags. Der Rechtsausschuss des Parlaments war zusammengetreten, um über einen Gesetzentwurf zu beraten, der das Abtreibungsrecht in Deutschland neu regeln sollte. Der Satz findet sich im Protokoll der Sitzung.
Frauke Brosius-Gersdorf, die als eine von zehn Sachverständigen geladen war, hatte erklärt, in der Verfassungswissenschaft sei „sehr umstritten“, ob dem Embryo, später dem Fötus im Mutterleib der Schutz der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes zukomme. Dann sagte sie: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
Frauke Brosius-Gersdorf stellt Menschenwürde von Föten im 9. Monat infrage: Was würde das für Abtreibungen bedeuten?
Um die Juristin, die Verfassungsrichterin werden sollte, ist ein heftiger Streit entbrannt. Was über ihre Position und sehr späte Abtreibungen in Deutschland bekannt ist.
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Frauke Brosius-Gersdorf in der Talkshow „Markus Lanz“
© teutopress/imago
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