Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah aufgehoben. Ohne Aussprache wurde am Donnerstag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen. Damit genehmigte das Parlament den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen Krah.
Wie T-Online berichtete, durchsuchen Ermittler am Donnerstagmorgen die Wohn- und Geschäftsräume sowie das Bundestagsbüro von Krah. Einsatzorte sind Berlin, Dresden und Brüssel. Es geht um die Vorwürfe gegen Krah wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit, Geldwäsche und Zahlungen aus China.
Ermittlungen gegen Krah wegen Geldwäsche
Derzeit steht ein ehemaliger Mitarbeiter Krahs in Dresden vor Gericht. Jian G. wird vorgeworfen, als Agent für einen chinesischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Bereits ab 2002 soll G. laut Anklage des Generalbundesanwaltes Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes gewesen sein. Als Assistent in Krahs Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament habe er von September 2019 bis zu seiner Festnahme im April 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht.
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Auch gegen Krah selbst gibt es Vorwürfe und Ermittlungen. Im April 2024 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, dass sie zunächst zwei Vorermittlungsverfahren gegen Krah zu möglichen Geldzahlungen aus dem Ausland eingeleitet hat. Chats legten nahe, dass der prorussische ukrainische Politiker Oleg Voloshyn Krah offenbar „Kompensationen“ angeboten hat. Im vergangenen Mai wurde schließlich bekannt, dass von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Krah ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit im Amt und damit in Zusammenhang stehenden Tatvorwürfen der Geldwäsche eingeleitet wurde.
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