Seit Beginn der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht am 16. März haben demnach 7638 Personen weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest vorgelegt, das sie von einer Impfung befreit. Bei weiteren 177 Personen gebe es Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise, hieß es.
Corona: Was ist eigentlich aus der Pflege-Impfpflicht geworden?
Berlin: Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal kaum umsetzbar
Von den 8000 haben 1050 bereits eine Impfung erhalten
Von diesen 7815 Personen haben demnach jedoch 1050 bereits eine erste Impfung erhalten, einen Impftermin vereinbart oder ihre Bereitschaft zu einer kurzfristigen Impfung erklärt.
Eine absolute Corona-Impfquote konnte die Verwaltung nicht angeben, da die Daten über die Gesamtheit der Mitarbeiter nicht vorlägen. Laut einer Selbsteinschätzung von 1300 Einrichtungen und Unternehmen mit rund 109.000 Beschäftigten liegt der Anteil von unzureichend oder nicht Geimpften bei 5,5 Prozent.
Im Gesundheits- und Pflegebereich gilt seit 15. März eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. In Berlin bewerten die Gesundheitsämter, wie stark die Gesundheitsversorgung in einem bestimmten Bereich oder Bezirk gefährdet sein könnte. So können sie ein Verfahren gegen die Ungeimpften notfalls aussetzen. Es werden also nicht automatisch Betretungs- oder Tätigkeitsverbote für diese Beschäftigten ausgesprochen, sondern sie dürfen in bestimmten Fällen zunächst weiterarbeiten.
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