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Pandemie

Corona-Test: Wer jetzt drei Euro zahlen muss und wer nicht

Ab heute kostet der Bürgertest im Testzentrum für die meisten Menschen drei Euro. Wer den Test noch gratis bekommt und wer nicht – ein Überblick.

Christian Gehrke Team News epd dpa/chg
3 Min
Eine Mitarbeiterin einer Corona-Teststation nimmt einen Abstrich (Symbolbild).

Eine Mitarbeiterin einer Corona-Teststation nimmt einen Abstrich (Symbolbild).

© dpa/Hauke-Christian Dittrich

Der normale Corona-Schnelltest im Testzentrum kostet ab Donnerstag, 30. Juni, für die meisten Menschen drei Euro. Bestimmte Bevölkerungsgruppen können sich aber weiterhin kostenlos auf das Coronavirus testen lassen, wenn an diesem Donnerstag die bisher kostenlosen Bürgertests auslaufen.

Für wen die Corona-Tests auch nach dem 30. Juni kostenlos sind

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Welche Nachweise brauche ich für einen kostenfreien Test?

Wer zu einer der vulnerablen Gruppe gehört, muss dies „glaubwürdig“ belegen und in jedem Fall den Testanlass schriftlich begründen, so das Bundesgesundheitsministerium. Vorgesehen sein soll, jeweils Nachweise vorzulegen, dass man berechtigt ist – etwa per Ausweis oder Pass, mit Bescheinigungen, Vordrucken oder Attesten.

Was muss ich bei Corona-Symptomen machen?

Bei Symptomen sollen die Corona-Testungen laut dem Bundesgesundheitsministerium weiterhin bei Ärzten stattfinden. Ob ein PCR-Test dann durchgeführt wird, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte vor Ort. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Testverordnung, sondern nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM).

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Corona-Test vor Konzert, Party oder bei Warnung in der Corona-App: 3 Euro

Mit drei Euro Zuzahlung sollen Bürgertests in weiteren Fällen zu haben sein. Zum Beispiel vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen, nach Risikokontakten, bei einer Warnung auf der Corona-App. Auch für diese bezuschussten Tests soll man sich in der Teststelle in eine Liste eintragen und den Testanlass begründen müssen.

Es muss zum Beispiel grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden. Beim Angehörigenbesuch oder der Familienfeier wird es mit Belegen naturgemäß schwierig. Wer einen Test in einem Testzentrum haben will, braucht grundsätzlich einen Lichtbildausweis. Bürgerinnen und Bürger können die drei Euro in der Teststelle oder Apotheke ganz normal bar oder per Karte bezahlen.

Neue Testverordnung gilt bis November

Die neue Testverordnung gilt bis einschließlich 25. November. Sie schließt dem Bundesgesundheitsministerium zufolge damit nahtlos an die bisher gültige Verordnung an, die am 30. Juni ausläuft.

Mit der geänderten Testverordnung werden auch die Vergütungen für die Teststellen gesenkt und keine neuen mehr zugelassen. Damit sollen die Ausgaben des Staates deutlich gesenkt werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zufolge kosteten die Bürgertests den Bund etwa eine Milliarde Euro pro Monat.

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