Kriminalität

Abrechnungsbetrug: Gesundheitsverwaltung kritisiert den Bund

Die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit hat mit Blick auf gefälschte Abrechnungen in Corona-Testzentren Kritik am Bundesgesundheitsministerium geübt. „W...

dpa
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ARCHIV - Eine biologisch-technische Assistentin bereitet PCR-Tests für die Analyse vor.  bild

ARCHIV - Eine biologisch-technische Assistentin bereitet PCR-Tests für die Analyse vor. bild

© Julian Stratenschulte/dpa/Symbol

„Wir würden uns vom Bund eine Festlegung fachlicher Kriterien wünschen, wie zum Beispiel die Beauftragung von Apotheken und Vertreterinnen und Vertreter medizinischer Fachberufe“, so die Gesundheitsverwaltung. „Die Bundestestverordnung gibt den Ländern wenig Spielraum für eine bessere Kontrolle.“ In Berlin gab es den Angaben zufolge in Spitzenzeiten (8. Juni 2021) 1656 gewerbliche Teststellen.

Nach Angaben der Gesundheitsverwaltung sind bis Mitte Juni 381 entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Die angenommene Schadenssumme sollte schon vor Monaten mindestens 24 Millionen Euro betragen, rbb24 (Donnerstag) berichtete von 30 Millionen Euro.

„Bisher konnten etwa 9 Millionen Euro an Geldern wieder gesichert werden“, so die Gesundheitsverwaltung, die den Abrechnungsbetrug verurteilt: „Wer sich in einer Pandemie auf Kosten der Allgemeinheit bereichert, verhält sich besonders schäbig. Es ist ganz klar: Jeder Betrug muss geahndet werden.“

Laut der Gesundheitsverwaltung erarbeiten in Berlin die Kassenärztliche Vereinigung und das Landeskriminalamt derzeit unter Beteiligung der Senatsverwaltung erweiterte Prüfmechanismen. „Hierzu zählt unter anderem die Abfrage von zusätzlichen Nachweisen und Dokumenten, um die gemeldeten Zahlen zur Testdurchführung prüfen zu können.“

Außerdem wird laut Gesundheitsverwaltung bei allen Teststellen, die in den vergangenen zwei Wochen ihre Testungen nicht auf einer Online-Plattform des Landes gemeldet haben, der unmittelbare Entzug der Beauftragung rechtlich geprüft.

In Berlin sind den Angaben zufolge die Bezirke dafür zuständig, wer einen Auftrag für ein Corona-Testzentrum bekommt. „Die Interessentinnen und Interessenten füllen das Registrierungsformular aus und fügen einen Fachkundenachweis, ein Hygienekonzept und ein Raumkonzept bei“, erläuterte die Gesundheitsverwaltung. Nach der Testverordnung des Bundes müssten Interessenten außerdem eine Zuverlässigkeitserklärung unterschreiben.

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