Erstmals sind in Brandenburg Betretungsverbote für zwei nicht gegen das Coronavirus geimpfte Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche verhängt worden. Sie können damit nicht mehr in ihrer Arbeitsstätte tätig sein. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam bestätigte am Sonntag, dass es sich um die ersten beiden Fälle in dem Bundesland handele, über die zuvor die Märkische Oderzeitung berichtete. Es seien jeweils Einzelfall-Entscheidungen, die die Behörden vor Ort träfen. Für das Pflege- und Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht.
Wie die Märkische Oderzeitung berichtete, teilte der Kreis Oder-Spree am Freitag mit, dass Ende Juni das Betretungsverbot für zwei Personen verhängt worden sei - diese wollten sich auch künftig nicht gegen Corona impfen lassen. Da die Einrichtungsleitung mitgeteilt habe, geeignetes Ersatzpersonal eingestellt zu haben, bestehe kein Engpass und kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht. Der Sprecher der Kreisverwaltung war am Wochenende nicht erreichbar.
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Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten Mitte März nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Fehlt der Nachweis, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.
In der Praxis funktioniere das Vorgehen in Berlin kaum, hieß es Ende Mai von Seiten der Gesundheitsämter. Laut einem Bericht des RBB haben bislang rund 7600 Personen aus der Branche keinen Nachweis über ihren Impf- oder Genesenenstatus erbracht. Bei 180 Personen zweifeln die Arbeitgeber an der Echtheit der Nachweise. Konsequenzen hatte es bis dahin so gut wie nicht gegeben. Kein einziges Berliner Gesundheitsamt hatte bis zu diesem Zeitpunkt in Berlin ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.
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