Ein Zuschauer des Österreichischen Rundfunks (ORF) hat aus einem eher kuriosen Grund Beschwerde bei der Medienaufsicht eingereicht. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, klagt der Mann über Bluthochruck – angeblich, weil ein Sender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gendert.
In seiner Beschwerde führt der Zuschauer an, dass der ORF durch das Gendern, also die Verwendung eines sogenannten Binnen-I, seine Pflicht zur objektiven Berichterstattung verletze. Der Mann kritisiert die Verbreitung von „Falschinformationen infolge der Verweiblichung seiner Sprache“, so die österreichische Zeitschrift Heute.
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Aufsichtsbehörde weist Gender-Beschwerde ab
Zudem unterstellte der Zuschauer dem Sender, männliche TV-Konsumenten auszuschließen. Wenn von „Kund*innen“ die Rede sei, würden nur „Kundinnen“ angesprochen werden. Er als „Kunde“ fühle sich davon aber nicht angesprochen.
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Außerdem habe er auch direkte Schäden erlitten: Ihn habe die Verwendung einer gegenderten Sprache derart geärgert, dass sein Blutdruck auf ein ungesundes Niveau angestiegen sei.
Seine Beschwerde wies die KommAustria, eine Aufsichtsbehörde des ORF, ab. Das Aufsichtsgremium begründete seine Entscheidung damit, dass keine nachweislichen unmittelbaren Schäden entstanden seien.
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