Messerangriff im Monbijoupark

Tödlicher Messerstich gegen 13 Jahre alten Jungen Momo: War es doch Mord?

Ein 13-Jähriger ist abends unterwegs, dann eskaliert eine Alltagssituation. Der Täter wird wegen Totschlags verurteilt. Nun wird der Prozess wieder aufgerollt.

Maxi Beigang
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5 Min
T-Shirt mit Foto von Momo: Beim ersten Prozess ständiger Begleiter der Eltern.

T-Shirt mit Foto von Momo: Beim ersten Prozess ständiger Begleiter der Eltern.

© Pressefoto Wagner

Es ist nur schwer vorstellbar, was die Eltern durchmachen müssen. Sie lassen sich im großen Saal 500 an diesem Tag nichts anmerken, nicken nur vereinzelt, als das Gericht aus dem ersten Urteil den Tathergang verliest. Vor knapp zwei Jahren ist ihr Sohn in Berlin gestorben, gewaltsam, so viel steht schon vor Prozessbeginn fest. Jetzt müssen sie sich erneut die Details anhören. Wie ihr Sohn am Halloween-Abend 2020 zu Tode gekommen ist, darüber gibt es kaum Zweifel. Verhandelt wird jetzt nur noch über die Frage: War es Totschlag oder doch Mord?

Selten beginnt ein Prozess so eindeutig wie dieser. Der Täter ist kein mutmaßlicher Täter, er steht fest, bevor die Anklage verlesen wird. Bereits im Mai 2021 wurde der 42-jährige Gökhan Ü. wegen Totschlags zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass Ü. den 13-jährigen Jungen am 31. Oktober 2020 zwischen Monbijou- und James-Simon-Park mit einem Messer getötet hat und einen Begleiter, der Momo zu Hilfe eilte, schwer verletzte.

Nach BGH-Urteil: War es Totschlag oder Mord?

Schon im ersten Verfahren kämpfte die Mutter des getöteten Mohamed A. für eine Verurteilung wegen Mordes. Sie war damals Nebenklägerin, ihre Anwältin beantragte noch während der Beweisaufnahme, „niedrige Beweggründe“ als Tatmotiv zu prüfen. Doch das Landgericht folgte der ursprünglichen Anklage, stufte die Tötung des 13-Jährigen als Totschlag ein. Ein Mord aus niedrigen Beweggründen habe nicht vorgelegen, weil der Angeklagte aus Wut über das Verhalten des Jungen gehandelt habe, so die Richter im ersten Prozess.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete die Entscheidung des Landgerichts Ende März dieses Jahres aber als „rechtsfehlerhaft“. Es habe „wesentliche Aspekte“ des Sachverhalts ausgeblendet. Damit ließ der BGH die Revision der Mutter zu und verwies den Fall an eine andere Schwurgerichtskammer – die nun neu entscheiden muss. Sorgen um einen möglichen Freispruch von Ü. müssen sich Momos Eltern nicht machen. Der BGH stellte gleichzeitig fest, dass „die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler" zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.

Am Dienstag verlas das Gericht die Begründung des Bundesgerichtshofs ausführlich. Im ersten Prozess hätte die damals zuständige Strafkammer die „tatauslösende Wut“ als Motiv ausgeblendet. Dabei habe der Angeklagte auf eine völlig belanglose Alltagssituation maßlos überreagiert. Auch spontane Wut genau wie Zorn oder Hass könnten aber niedrige Beweggründe sein, wenn sie menschlich nicht mehr nachvollziehbar seien.

Laut Paragraf 211 Strafgesetzbuch gelten Beweggründe dann als niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stelle stehen und verachtenswert sind. Ob die Wut des Angeklagten also besonders verachtenswert ist, muss nun erneut im Kontext der Tatumstände, aber auch der Lebensverhältnisse und der Persönlichkeit des Angeklagten geprüft werden.

Angeklagter Ü. ist vorbestraft, saß bereits fünf Jahre im Gefängnis

Der vielfach vorbestrafte Ü. plädierte im Prozess 2021 auf Notwehr. Im erneuten Verfahren wird er nun aber entweder wieder wegen Totschlags oder wegen Mordes verurteilt werden müssen. Stellt das Gericht diesmal „niedrige Beweggründe“, also Mordmerkmale, fest, muss Ü. lebenslang in Haft.

Der Angeklagte wolle sich äußern, sagte am Dienstag seine Anwältin. Ob er, wie im vergangenen Jahr, seine Einlassungen durch seine Verteidigerin verlesen lässt oder sich diesmal selbst äußert, sei noch nicht final entschieden. Eingeplant ist die Aussage von Gökhan Ü. aber bereits am Mittwoch. Dann wird auch eine erste Zeugin zu hören sein. Kommende Woche ist der Gerichtsmediziner geladen.

Der Rechtsmediziner berichtete bereits im Frühjahr 2021 eindrücklich von den Folgen der Tat. Selten habe er eine so tiefe Stichwunde gesehen, sagte er damals. Momo, der 13-jährige Junge, sei von dem Messerstich des erwachsenen Angeklagten mit voller Wucht getroffen worden. Ein zehn Zentimeter tiefer Stich habe dadurch gleich beide Herzkammern verletzt. Keine Minute soll es gedauert haben, bis Momo verblutet sei.

Rassistisches Motiv nicht ausgeschlossen

Bereits der erste Prozess war schwierig. Viele der Zeuginnen und Zeugen sind Teenager, die bei ihren Aussagen vor Gericht immer wieder zusammenbrachen. Sie alle waren dabei, als Momo am Tattag gegen 22.30 Uhr den Angeklagten und seine Begleiterin traf. Momo sei durch sein Handy abgelenkt gewesen, habe den damals 41-jährigen Ü. deshalb fast angerempelt.

Die Begleiterin des Mannes sagte damals aus, dass dieser das Verhalten der Jugendlichen als „respektlos“ empfunden habe. Es kam schnell zu Beschimpfungen und gegenseitigen Beleidigungen. Der Angeklagte soll später zu seiner Begleiterin, einer damals 23-jährigen Frau, gesagt haben, dass „der kleine arabische Hurensohn aus seinen Fehlern“ lernen solle. Die Nebenklagevertreterin schloss deshalb schon im Prozess ein rassistisches Motiv nicht aus.

Der Prozess macht auch die oft verzweifelte Situation junger Geflüchteter in Deutschland deutlich. Momo kam aus Syrien, er war palästinischer Herkunft. Vor der Flucht lebte Momos Familie in Jarmuk, in der Nähe der syrischen Hauptstadt Damaskus.  Das Flüchtlingslager stand ab 2015 für drei Jahre unter Kontrolle der Terrororganisation Islamischer Staat. Seine Mutter flüchtete mit ihm und seinem jüngsten Bruder noch 2015, erst in den Libanon, später nach Berlin. Eineinhalb Jahre vor Momos gewaltsamem Tod durfte der Vater mit Momos Schwester und dem Bruder auch nach Berlin kommen.

Freunde und Freundinnen berichteten im ersten Prozess von einem „erheblichen Drogenkonsum“ des 13-Jährigen. Auch am Tatabend hatte Momo Ecstasy geschluckt.

Momos Familie fühlte sich nach Jahren der Flucht in Deutschland sicher. Bis ihr Kind gewaltsam starb. Ob es Totschlag oder doch Mord war, darüber wird noch bis Anfang August verhandelt.

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