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Pandemie

Weltärztechef Montgomery schließt Corona-Lockdown nicht aus

Montgomery will, dass weitreichende Corona-Regeln wieder möglich sind. Das Infektionsschutzgesetz nennt er einen „Instrumentenkasten“ für Politiker.

Team News Alexander Schmalz dpa/lex
2 Min
Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Weltärztebundes, will die rechtliche Grundlage für einen erneuten Corona-Lockdown.

Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Weltärztebundes, will die rechtliche Grundlage für einen erneuten Corona-Lockdown.

© dpa/Guido Kirchner

Das Infektionsschutzgesetz sollte nach Ansicht des Vorsitzenden des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, wieder weitreichende Maßnahmen zum Schutz vor Corona ermöglichen. „Wer von vornherein Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Lockdowns kategorisch ausschließt, hat weder den Sinn des Gesetzes verstanden noch den Ernst der Lage begriffen“, sagte Montgomery den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch).

„Ein Infektionsschutzgesetz soll Chancen eröffnen und Leben retten.“ Deswegen müsse es den „Instrumentenkasten“ enthalten, aus dem sich die Politik bedienen könne, wenn die Situation es erfordere. „Ob man die Instrumente später anwendet, hängt von der jeweiligen Lagebeurteilung ab. Dass man sie braucht, sollte aber unstrittig sein.“

Epidemiologe Zeeb: Lockdown nur bei gefährlichen Corona-Varianten

Der Epidemiologe Hajo Zeeb vom Leibnitz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Nur wenn neue gefährliche Varianten auftreten, müssen wir auch über einen Lockdown sprechen.“ Ansonsten seien „solche radikalen Maßnahmen“ für den Herbst und Winter aber nicht nötig.

Zum Frühjahr wurden vor allem auf Drängen der FDP Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz deutlich zurückgefahren. Sie bilden die Rechtsgrundlage für Maßnahmen in den Ländern und definieren mögliche Instrumente, die die Politik in der Pandemie einsetzen kann. Die Ampel-Koalition berät zurzeit über eine Nachfolgeregelung im Infektionsschutzgesetz, weil die derzeit gültigen Bestimmungen am 23. September auslaufen.

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Betreiber von Clubs und Diskotheken verfolgten die derzeitige Debatte „mit größter Sorge“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), Ingrid Hartges, den Funke-Zeitungen. Sie mahnte, dass Maßnahmen wie eine Maskenpflicht oder eine Schnelltestpflicht für Geimpfte und Ungeimpfte (1G) bei Großveranstaltungen nur eingeführt werden sollten, wenn sie für die Eindämmung der Pandemie notwendig seien. „Entscheidend dafür muss sein, wie gefährlich eine Virusvariante und wie hoch die Hospitalisierungsrate ist“, sagte Hartges.

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