Berlin-Weißensee, Sonntag, 7. Mai 1989. In einer Wohnung in der Albertinenstraße sitzen Mitglieder des Friedenskreises vor dem Fernseher, als Egon Krenz das Ergebnis der Kommunalwahl verkündet: 98,85 Prozent Zustimmung. Die Leute vor dem Bildschirm wissen es besser. Sie haben tagsüber in den Wahllokalen gesessen, weil die Auszählung öffentlich war, und die Nein-Stimmen mitgeschrieben; die verkündete Zahl und die gezählte passten nicht zusammen.
Es war der erste öffentlich geführte Beweis, dass dieser Staat seine Bürger beim Wählen belog, und er wurde geführt von Leuten, die nichts weiter taten, als von einem Recht Gebrauch zu machen, das auf dem Papier stand. Aus diesem Abend wurden Proteste, aus den Protesten der Herbst ’89, und aus dem Herbst kam ein Satz, der das ganze Staatsrecht in vier Worte fasst: Wir sind das Volk.
Was eine Wahl ist
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. So beginnt Artikel 20 des Grundgesetzes seine Beschreibung der Republik, und der nächste Satz sagt, wie: in Wahlen und Abstimmungen. Die Wahl ist der einzige Moment, in dem das Volk selbst handelt. Alles danach ist geliehene Macht: Das Parlament leiht sie von den Wählern, die Regierung vom Parlament, jede Behörde von der Regierung.
Juristen nennen das die Legitimationskette. Sie muss lückenlos sein, und ihr erstes Glied ist die Wahl. Deshalb verlangt die Verfassung, dass die Regeln, nach denen aus Stimmen Sitze werden, spätestens bei Wahlbeginn feststehen: Der Wähler muss wissen können, was seine Stimme bewirkt, bevor er sie abgibt, und niemand darf danach noch an den Ergebnissen drehen können. Deshalb gibt es nur eine zulässige Zusammensetzung eines Parlaments: exakt die gewählte.
Weder die, die einer Verwaltungskraft einleuchtet, noch die, die den Parteien besser passt, noch die, die mir persönlich gefiele. Das gilt für jede Partei, auch für die, die man verabscheut, und für jeden Abgeordneten, den man für eine Fehlbesetzung hält; die Wähler schulden niemandem eine Erklärung, und sie brauchen keine Genehmigung. Ein Haus, dessen Sitzverteilung vom Ermessen irgendeiner Stelle abhängt, vertritt nicht das Volk, sondern die Stelle, die ermisst – und ist damit nur noch dem Namen nach eine Volksvertretung.
Berlin-Wahl: „Juden haben wieder richtig Angst“ – Warnungen vor Linke-Koalition
Heute vor sechsunddreißig Jahren wurde aus zwei deutschen Staaten einer, und aus Berlin wieder eine Stadt unter einem Recht. Richard von Weizsäcker, früher Regierender Bürgermeister und der erste in diesem Amt, der nach Ost-Berlin fuhr, schrieb ein Jahr später als Bundespräsident über die dritte Strophe des Deutschlandliedes: Sie habe in der Teilung den Wunsch nach Rechtsstaatlichkeit ausgedrückt, den sich die Landsleute auch im Ostteil von Berlin friedlich errungen hätten. Helmut Kohl antwortete, das Lied verpflichte nun dazu, für die Menschen in den neuen Ländern eine rechtsstaatliche Ordnung zu verwirklichen.
Einigkeit und Recht und Freiheit: Das mittlere Wort ist das unscheinbarste, und es ist das einzige mit einer klaren Ordnung. Verfassung, Gesetz, Verordnung, Verwaltungsakt – in dieser Hierarchie, jede Stufe nur so stark, wie die darüber es erlaubt. Wer sie einhält, muss nicht besonders klug sein, nur Recht verstehen. Wer sie umkehrt, braucht keine Wähler mehr.
Ein Halbsatz auf Seite 77
Was das mit Berlin zu tun hat, habe ich am letzten Wochenende an dieser Stelle im Einzelnen gezeigt; hier genügt der Kern. Das Landeswahlgesetz ordnet an, Überhangmandate auszugleichen, und überlässt die Berechnung der Landeswahlordnung. Der Senat unter Kai Wegner aus CDU und SPD hat diese Ordnung im vergangenen Jahr neu gefasst und die Berechnungsvorschrift dabei ersatzlos gestrichen.
Begründet hat er das mit einem Halbsatz auf Seite 77 der Vorlage, versteckt unter der Überschrift zu einer ganz anderen Vorschrift: Eine Wiederholung der Regeln aus dem Gesetz sei „überflüssig und verwirrend“. Nur war es keine Wiederholung; Formel und Rundung standen nie im Gesetz. Rechtsprüfung, Mitzeichnung, Rat der Bürgermeister: Nichts bemerkt, sagt die Innenverwaltung selbst. Das Abgeordnetenhaus nahm die Verordnung zur Kenntnis, ohne dass eine einzige Fraktion eine Frage stellte. Nach meiner Erfahrung liest kaum ein Abgeordneter solche Vorlagen, und wer es tut, vertraut der Verwaltung – und ignoriert damit seine Kernaufgabe. Es wäre interessant zu wissen, wer diese Vorlage so geschickt geschrieben hat.
Insgesamt dürfen in diesem Jahr knapp 2,49 Millionen Menschen an der Wahl teilnehmen.
© Markus Wächter/Berliner Zeitung
Was daraus folgt, ist kein Rätsel; es ist die Rangfolge von eben. Das Gesetz verwies für die Berechnung auf die Verordnung, und die Verordnung schrieb eine bestimmte Rechnung vor. Die Verordnung ist abgeschafft, also gilt diese Rechnung nicht mehr; eine gestrichene Vorschrift kann niemanden binden.
An ihre Stelle tritt dann im Rechtsstaat nicht irgendein Verwaltungshandeln, nicht Übung, nicht „wie bei allen vorigen Wahlen“, sondern die nächsthöhere Stufe: das Gesetz selbst. Und das Gesetz ordnet eine eigene Rechnung an, so viele Sitze, wie nötig sind, um jeden Überhang auszugleichen. Sie kommt erst bei 183 Sitzen zur Ruhe, fünfundzwanzig Abgeordnete mehr.
Gerechnet hat die Behörde am Wahlabend trotzdem nach der gestrichenen Vorschrift, auf zwei Nachkommastellen genau: 158. Welche Zahl gilt, hat damit kein Wähler entschieden; entschieden hat die Exekutive – erst der Senat, der die Regel strich, dann seine Wahlbehörde, die trotzdem nach ihr rechnete. Nach der Auszählung und in Kenntnis der Stimmen. Genau davor schützt die Rangfolge der Normen: Fällt eine Stufe weg, rückt die Stufe darüber nach. Diese Hierarchie ist der Kern des Rechtsstaats, und sie schützt vor Willkür, weil sich niemand aussuchen darf, welche Regel gerade gilt.
Es geht nicht um Sympathie
An dieser Stelle muss ich kurz persönlich werden. Der prominenteste der fünfundzwanzig wäre Dirk Stettner, bis zur Wahl Vorsitzender der CDU-Fraktion, dessen Wahlkreis ausgerechnet Weißensee umfasst und der ihn an die AfD verlor. Ich verbinde mit Herrn Stettner keine besondere parlamentarische Leistung und keine Sympathie; ich halte ihn für einen typischen Mitläufer, hätte ihn sicher nicht gewählt und sehe in ihm keinen Gewinn für die Berliner. Nur sind meine Vorlieben so unerheblich wie die jeder Behörde.
Gewählt ist, wen das Gesetz für gewählt erklärt, nicht, wen ich mag, und nicht, wen eine Verwaltung sich hinterher aussucht. Ich habe die Berliner Wahl von 2021 angefochten. Der Verfassungsgerichtshof hat sie aufgehoben, und ich habe trotzdem nicht wieder kandidiert. Ich habe als Wähler gegen die Bundestagswahl 2025 Einspruch eingelegt, ebenfalls nicht wegen der Gewinner, wegen des Verfahrens. Und ich werde diese Wahl anfechten, wenn der Ausschuss am 12. Oktober ein Ergebnis feststellt, das auf einer Vorschrift beruht, die es nicht gibt. Der Grund war dreimal derselbe: die Methode, den Willen des Wählers durch den Willen eines Apparats zu ersetzen.
Wahl in Berlin: Stimmen in Steglitz-Zehlendorf werden neu gezählt
Man kann fragen, ob das nicht Juristenkram ist, zwei Sitze hin, fünfundzwanzig her. Nein, es ist das Gegenteil. Demokratieverdrossenheit entsteht selten, weil die Falschen gewinnen; sie entsteht, wenn der Verdacht wächst, dass die eigene Stimme nichts mehr entscheidet.
Wer den Bürgern vorführt, dass die verkündete Sitzzahl am Ende von der willkürlichen Methodenwahl einer Behörde abhängt, bestätigt diesen Verdacht amtlich. Verlässlicher lässt sich Vertrauen nicht zerstören: Kein Troll und kein fremder Sender schafft, was eine Wahlverwaltung schafft, die ihre eigene Zahl nicht aus dem Gesetz herleiten kann.
Die Leute, die 1989 zählten, wollten keine Partei an die Macht bringen; sie wollten, dass Zählen und Verkünden wieder dasselbe sind. Wer heute achselzuckend hinnimmt, dass in Berlin dazwischen eine Behördenentscheidung liegt, verspielt genau das, was damals errungen wurde, und wundert sich dann über die Ränder, die davon leben.
Der 12. Oktober
Noch ist nichts verloren. Am 12. Oktober stellt der Landeswahlausschuss das endgültige Ergebnis fest: sechs Wahlberechtigte, die die Parteien vorgeschlagen haben, zwei Richter des Oberverwaltungsgerichts und der Landeswahlleiter, alle dem Gesetz nach unabhängig und weisungsfrei, in öffentlicher Sitzung. Ich habe dem Ausschuss eine Eingabe zugeleitet mit der Bitte, nach dem Gesetz zu rechnen; die Tabellen liegen bei, jedes Mitglied kann sie selbst nachrechnen. Der Landeswahlleiter hat mir bestätigt, dass die Eingabe den Mitgliedern mit den Sitzungsunterlagen zugeht und in der Sitzung berücksichtigt wird. So etwas gab es schon einmal: Vor zwanzig Jahren korrigierte der Ausschuss eine Sitzverteilung des Landeswahlleiters, und der Verfassungsgerichtshof gab ihm recht.
Der Landeswahlleiter selbst, ein Professor für Verwaltungswissenschaft, wurde nach dem Debakel von 2021 als Reformer ins Amt geholt. Am Wahlabend hat er nach einer Vorschrift gerechnet, die seit einem Jahr aufgehoben ist. Die Erläuterung des Verfahrens auf seiner eigenen Website kennt weder die Rundung noch den Fall zweier Überhangparteien, rechnet ihr Beispiel laut Fußnote „nach Wikipedia.de“ und ergäbe, beim Wort genommen, nicht einmal die Zahl, die er verkündet hat.
Meine Frage, nach welcher Vorschrift er gerechnet hat, gestellt am Tag nach der Wahl, beantwortet er bis heute nicht. Ohne ordnungsgemäße Wahlen, hat dieser Landeswahlleiter gesagt, gebe es keine funktionierende Demokratie. Ich nehme ihn beim Wort.
Wahlhelfer bei der Stimmenauszählung in einem Wahllokal in Pankow.
© K.M.Krause/imago
Stettners CDU-Fraktion hat sich unterdessen mit 34 Abgeordneten konstituiert und einen neuen Vorsitzenden gewählt, auf Grundlage einer Zahl, die kein Wahlorgan je festgestellt hat. Vor der Abstimmung des Ausschusses haben die Vertrauenspersonen der Parteien das Wort. Dort kann die CDU sagen, ob und warum sie die 34 für die gesetzliche Zahl hält, oder ob gilt, was ihr Kanzler den Menschen im Osten versprochen hat.
1989 brauchte es Mut, in Weißensee die Stimmen nachzuzählen; heute braucht es erstmal nur einen Kalendereintrag. Damals wurde mit Absicht gefälscht, hier ohne Regel gerechnet. Das Prinzip ist dasselbe geblieben: Eine verkündete Zahl gilt nur, wenn das Gesetz die Rechnung dahinter deckt und jeder sie öffentlich nachvollziehen kann.
Einigkeit und Recht und Freiheit, versprochen auch für den Ostteil Berlins, hat am 12. Oktober einen Termin. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Und: Wir sind das Volk. Solange wir uns das durch Passivität nicht auch noch nehmen lassen.
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