Die Nachricht machte Schlagzeilen: Aus einer in Aktien angelegten Mietkaution von einst 800 D-Mark waren rund 60 Jahre später 115.000 Euro geworden. Die jetzt, nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln (203 C 199/21), der Erbin der Mieter zustehen. Das Ehepaar, das im Jahr 1960 eine Wohnung von einer Wohnungsgesellschaft gemietet hatte, hatte vereinbart, dass Treuhänder die Mietkaution anlegen dürfen.
In den Folgejahren wurde aus dem Anfangsbetrag durch Kursentwicklung und den Zinseszinseffekt immer mehr Geld. Die Wohnungsgesellschaft forderte das Geld abzüglich der anfangs gezahlten Kaution für sich ein, das Gericht urteilte aber nun, dass das gesamte Geld den Mietern bzw. der Erbin zusteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eine solche Form des Mietkautionsdepots ist nicht weit verbreitet und kann Vor- wie auch Nachteile haben. Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Kaution zu hinterlegen: So gibt es auch Kautionsbürgschaften oder Mietkautionsversicherungen am Markt. Ein Überblick.
Viele Mieter kündigen Neubauwohnungen bei landeseigenen Vermietern in Berlin
Die Barkaution: Der Klassiker ist die Barkaution, die zu Mietbeginn auf ein Mietkautionskonto überwiesen wird. Der Mieter hat bei Auszug Anspruch auf den kompletten Betrag plus Zinsen, sofern der Vermieter am Wohnungszustand nichts zu bemängeln hat. Allerdings zahlt derzeit kaum eine Bank Zinsen auf ein Mietkautionskonto. Vielmehr berechnen die Geldinstitute häufig eine Kontoeröffnungsgebühr, für die dann der Vermieter aufkommen muss.
Das Mietkautionsdepot: Mieter und Vermieter können auch vereinbaren, dass die Mietkaution investiert wird. Zum Beispiel in Aktien oder in ein ETF-Portfolio. Ein Anbieter eines solchen Depots ist etwa der Berliner Vermögensverwalter Growney in Zusammenarbeit mit der Sutor Bank. „Das Mietkautionsdepot wird durch den Mieter eröffnet, das investierte Geld bleibt auch in seinem Besitz“, erklärt Dirk Hempel, Sprecher von Growney. Gleichzeitig wird aber eine Verpfändungserklärung abgeschlossen, die es dem Vermieter für die Dauer des Mietverhältnisses erlaubt, auf die Kaution zuzugreifen. „Nach Auflösung der Verpfändung – also wenn der Mietvertrag geendet hat – steht das Depot dann komplett dem Mieter zur Verfügung“, so Hempel.
Führt die Inflation zu höheren Mieten?
Die Stiftung Warentest empfiehlt eine solche Anlage nur für risikobereite Mietparteien. Schließlich unterliege der Wert des Depots Wertschwankungen an der Börse, so die Tester. Sinkt der Depotwert, müssten Vermieter im Schadensfall vom Mieter Geld nachverlangen. Steigt der Depotwert hingegen, kann ein Mietkautionsdepot für Mieter und Vermieter vorteilhaft sein. Für den Mieter, weil ihm die volle Wertsteigerung zusteht – vorausgesetzt, es tritt kein Schadensfall ein und die Kaution muss nicht abgetreten werden. Für den Vermieter steige die Sicherheit, sagt Hempel von Growney. „Der Vermieter kann sich – eine entsprechende Schadenshöhe vorausgesetzt – auch einen höheren als den ursprünglich gezahlten Kautionsbetrag auszahlen lassen.“
Allerdings ist ein solches Depot nicht kostenlos. Die Sutor Bank beispielsweise verlangt für die Verpfändung einmalig 29,75 Euro, hinzu kommen jährlich 0,68 Prozent Servicegebühr von Growney plus 0,15 bis 0,23 Prozent Kosten für den ETF.
Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung: Weitere Möglichkeiten, eine Kaution zu hinterlegen, sind Kautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung. Beide Varianten sind allerdings teuer und eignen sich nur als Übergangslösung. Mieter können Mietbürgschaften bei Banken abschließen, die gegen eine jährliche Gebühr dem Vermieter die Sicherheit geben, dass sie einspringen, sollte es im Mietverhältnis zu Schäden kommen. Die Gebühr ist zwar geringer als die eigentliche Kaution, läppert sich über die Jahre aber. Ähnlich sieht es aus bei einer Versicherung. Hinzu kommt hier, dass Mieter den Schadensbetrag am Ende zurückzahlen müssen.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]