Vollbrecht wurde der Öffentlichkeit bekannt, weil sie den Vortrag „Geschlecht ist nicht gleich Geschlecht. Sex, Gender und warum es in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt“ an der HU zum Tag der Wissenschaft halten wollte. Dieser wurde für diesen Tag abgesagt und später nachgeholt.
Vollbrecht bezeichnet sich selbst als Feministin und machte schon vor ihrem Vortrag, der gesellschaftlich und wissenschaftlich umstrittenen ist, klar, dass sie gegen das geplante Selbstbestimmungsgesetz ist. Dieses soll das umstrittene Transsexuellengesetz ersetzen, welches Vollbrecht ablehnt. Dies führte schon vor ihrem Vortrag dazu, dass sie sich über Twitter einen regelrechten Schlagabtausch mit transfreundlichen Accounts geliefert hat.
Zum abgesagten HU-Vortrag: Biologie ist keine schwäbische Ingenieurskunst
Als hätte sie es schon länger geahnt, dass der mediale Streit früher oder später eine juristische Dimension erreichen würde, hat Vollbrecht ihre Anhänger im Internet dazu aufgerufen, für ihre Rechtshilfe Geld zu spenden – auf einer Spenden-Plattform wurden bis jetzt etwas über 41.000 Euro für die Biologin gespendet.
Geld, das sie gut gebrauchen kann: Schon jetzt ist sie mit einer juristischen Abmahnung gegen den Bundesverband Trans* vorgegangen. Sie sieht ihre Rechte durch einen Tweet des Verbands verletzt.
Doch das will der Bundesverband Trans* nicht auf sich sitzen lassen. Er hat nun beim Landgericht Berlin Klage eingereicht: So will er gerichtlich bestätigen lassen, dass Vollbrecht vom Verband gar nicht in ihren Rechten verletzt worden ist – und somit auch keinen Anspruch auf eine Abmahnung hat. Dies soll im Wege einer negativen Feststellungsklage passieren, weshalb Vollbrecht im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung darlegen müsste, inwieweit der Tweet des Verbands sie ihn ihren Rechten verletzt habe. Laut Jasper Prigge, Anwalt des Bundesverband Trans*, stammt der fragliche Tweet jedoch nicht einmal vom Bundesverband Trans*.
Laut Prigge gehe es dem Bundesverband Trans* in der Causa Vollbrecht „um etwas Grundsätzliches“: Man wolle zeigen, „dass Abgemahnte nicht zu Passivität verdammt sind“. Daher gehe man jetzt in die Offensive und habe Klage eingereicht.
Vollbrecht lässt sich von der Kanzlei Höcker vertreten. Diese hat Hans-Georg Maaßen angeheuert, nachdem er seinen Posten als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz verloren hatte. Anfang 2021 verließ Maaßen die Kanzlei wieder – weil Höcker die AfD im Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz vertrat und somit ein möglicher Rollenkonflikt im Raum stand.
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