Es dauert mehr als zweieinhalb Stunden, bis an diesem Donnerstag der neue Prozess, das Berufungsverfahren, gegen Tilo P. wegen des Angriffs auf einen Taxifahrer endlich richtig beginnen kann. Es sind die Anträge von Verteidiger Mirko Röder, die immer wieder für Unterbrechungen sorgen.
Mal verlangt er, dass die Ankündigung für das Verfahren berichtigt wird – dort hatte fälschlich gestanden, dass Tilo P. Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt hatte. Richtig ist, dass es die Generalstaatsanwaltschaft war. Dann beantragt der Anwalt, die Verhandlung gegen seinen Mandanten in einen Sicherheitssaal zu verlegen. Dabei sitzen nur ein paar Journalisten im Saal. Dann wiederum rügt er die Besetzung des Gerichts.
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Die Berufungsverhandlung gegen Tilo P. vor einer kleinen Strafkammer des Berliner Landgerichts dürfte ein Vorgeschmack sein auf das Verfahren, das in zweieinhalb Wochen vor einem erweiterten Schöffengericht des Amtsgerichts Tiergarten beginnt. Dann wird es um die Serie von rechtsextremistischen Brandanschlägen gehen, die es seit Jahren in Neukölln gibt. Der einstige AfD-Mann und bekannte Neonazi Tilo P. ist einer der beiden Hauptverdächtigen.
Tilo P. ist ein groß gewachsener Mann mit angegrauten Haaren, Vollbart und Brille. An diesem warmen Sommertag trägt er ein helles Sweatshirt mit jeweils zwei schwarzen Streifen an den Ärmeln. Der 39-Jährige gibt an, selbstständig zu sein. Er hat eine kleine Reinigungsfirma.
In einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten, in dem es um den Angriff auf den Taxifahrer ging, war der Vater eines Kindes im Februar dieses Jahres wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Sachbeschädigung und wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem muss er 1000 Euro an den Taxifahrer zahlen.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Tilo P. am 3. November des vergangenen Jahres gemeinsam mit einem mittlerweile rechtskräftig verurteilten Mittäter in Steglitz einen Taxifahrer an der Weiterfahrt gehindert hatte. Als der Mann mit jordanischen Wurzeln hupte, stieg Tilo P. aus und schlug mit einem Schlagstock auf den Oberschenkel des Taxifahrers ein. Danach fuhren er und sein Beifahrer weg.
Opfer fährt seit der Tat kein Taxi mehr
Wenig später erblickte der angegriffene Taxifahrer das Auto der Täter im Straßenverkehr wieder, er nahm die Verfolgung auf und alarmierte die Polizei. Tilo P., der den Wagen lenkte, fuhr bei der Verfolgungsjagd über mehrere rote Ampeln, sein Wagen erreichte dabei eine Geschwindigkeit von mehr als 100 Kilometern pro Stunde. Schließlich hielt Tilo P. und stieg mit seinem Begleiter aus.
Sie gingen zu dem Taxi. Tilo P. schrie den Fahrer an, warum er sie verfolge. „Scheiß Kanake, was ist dein Problem?“, fragte der den Fahrer und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Mit blutender Lippe und geschwollener Nase stellte sich das Opfer vor das Auto der Angreifer. Doch Tilo P. fuhr immer wieder ruckartig an, um die Weiterfahrt zu erzwingen.
Im ersten Prozess hatte Tilo P. ein Geständnis abgelegt. Die Feststellungen zum Tatgeschehen sind rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft legte allerdings gegen die Bewährungsstrafe Berufung ein. Deswegen wird nun noch einmal verhandelt, auch der Taxifahrer erneut als Zeuge gehört.
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Der 56-jährige Mann ist noch immer von der Tat gezeichnet. Er erzählt vor Gericht, dass er seit dem Angriff von Tilo P. und seinem Beifahrer nicht wieder Taxi gefahren sei. Er habe in dem ersten Verfahren zwar die Entschuldigung von Tilo P. angenommen, würde sie aber nochmals nicht wieder akzeptieren. „Sie haben nach der Verhandlung damals gelacht, als hätten sie nichts gemacht“, sagt er.
Der Zeuge berichtet, dass er erst nach der Tat durch Zeitungsartikel erfahren habe, wer Tilo P. sei. Er habe seitdem seine Kinder jeden Tag zur Schule gebracht und wieder abgeholt, aus Angst, dass ihnen etwas geschehen könne. „Ich konnte nicht mehr schlafen“, sagt er. Die Bewährungsstrafe habe er nie verstanden. „Er kommt einfach raus, ohne etwas“, sagt er.
Tilo P. fand Untersuchungshaft nicht sehr schön
Tilo P. war nach der Attacke auf den Taxifahrer festgenommen worden. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen. Nachdem ihn das Amtsgericht verurteilt und die Strafe zur Bewährung aussetzte, kam er auf freien Fuß. Die drei Monate Untersuchungshaft seien „nicht sehr schön gewesen“, sagt er im Prozess. Er habe schlaflose Nächte gehabt. Das Essen sei auch nicht toll gewesen.
Am Nachmittag erklärt die Oberstaatsanwältin Pamela Reinsdorff in ihrem Plädoyer, Ziel der Generalsstaatsanwaltschaft sei es, dass Tilo P. nicht zur Bewährung verurteilt werde. Das gebiete die Verteidigung der Rechtsordnung. Reinsdorff sagt, dass es sich um eine Aggressionstat wegen einer Bagatelle gehandelt habe und sie fremdenfeindlich motiviert gewesen sei. Sie fordert, Tilo P. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen – ohne Bewährung.
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Roland Weber, der den Taxifahrer als Anwalt vertritt, sagt, bei einer Verurteilung zur Bewährung rege er eine Zahlung von 3000 Euro des Angeklagten an seinen Mandanten an. Verteidiger Mirko Röder bittet das Gericht, die Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen. Tilo P. sei ein unbestrafter Mann, ein Arbeiterjunge aus Neukölln, der auf Abwege geraten sei und wieder ein aufrechter Bürger sein werde.
Am frühen Abend dann das Urteil: Richter Alexander Masuch verwirft die Berufung der Generalstaatsanwalt. Damit bleibt die Strafe auf Bewährung stehen. Tilo P. muss zudem ein Antiaggressionstraining absolvieren und dem Taxifahrer 3000 Euro als Schmerzensgeld zahlen.
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