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Rechtschreibung

Berliner Senat: Gendersprache nicht als Schreibweise in Schulunterricht

Kurz vor dem ersten Schultag äußert sich der Berliner Senat zum Thema Gendern. Laut Senatsbildungsverwaltung gehört Gendersprache nicht als Schreibweise an Schulen.

dpa/kal
2 Min
Das Gendern hat laut Senat als Schreibweise an Berliner Schulen nichts zu suchen. (Archivbild)

Das Gendern hat laut Senat als Schreibweise an Berliner Schulen nichts zu suchen. (Archivbild)

© IMAGO/Marco Stepniak

Die sogenannte Gendersprache gehört nach Senatsangaben nicht als akzeptierte Schreibweise in den Unterricht an Berliner Schulen. Die Schulen müssten sich an die Lehrpläne halten, „damit wird unter anderem der normgerechte Spracherwerb und -gebrauch sichergestellt“, antwortete die Senatsbildungsverwaltung auf eine Anfrage von CDU-Abgeordneten. Daraus ergebe sich auch die verbindliche Rechtschreibung. Abweichende Normen, die die Verwendung von Binnen-Stern, Binnen-I oder anderen sprachlichen Genderformen regelten, existierten nicht.

Gemeint sind damit Schreib- und Sprechweisen wie PolitikerInnen, Expert*innen, Demonstrant_innen oder Studierende. Beim Sprechen wird bei vielen dieser Formen eine kurze Pause eingefügt. Befürworter sehen darin eine Möglichkeit, gleichermaßen Männer und Frauen zu bezeichnen.

Der Senat schreibt weiter, es würden zwei Briefe von Eltern vorliegen, in denen die Gender-Sprechweise von Lehrern an der Schule des Kindes kritisiert werde. Außerdem gebe es die Eingabe eines Schülers, der die Verwendung des Gendersternchens an seiner Schule bemängele. Bekannt seien zu dem Thema „lediglich nicht repräsentative Einzelfälle“.

Man gehe aber grundsätzlich davon aus, dass Lehrer die schriftliche Unterrichtssprache mit den „allgemein verbindlichen Vorgaben der deutschen Rechtschreibung“ verwenden. Wenn Schüler die amtliche Rechtschreibung verwendeten, dürfe das nicht negativ bewertet werden. Der Umgang mit Gendersprache könne aber als gesellschaftlich kontroverses Thema im Unterricht behandelt werden.

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Anmerkung der Redaktion: In der Überschrift und im Leadsatz wurde korrigiert, dass die Gendersprache nicht als Schreibweise akzeptiert wird, aber in der Kommunikation nicht untersagt ist. Die dpa hat ihre Angaben dazu korrigiert.

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