Versorgung

Weniger Heizen: Das sind die Details für Habecks Gas-Sparplan

Raumtemperatur, Heizungen, Warmwasser und Beleuchtung: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck legt weitere Energiesparmaßnahmen auf den Tisch.

Team News Carola Tunk Martina Herzog dpa/ctu
2 Min
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne)

© imago/Boris Schumacher

Verbraucher, Industrie und der öffentliche Dienst – sie alle sollen nach dem Willen von Wirtschaftsminister Robert Habeck noch einmal nachlegen beim Energiesparen. Zwei neue Verordnungen dafür hat der Grünen-Politiker am Freitag an seine Kabinettskollegen verschickt.

Unter anderem mit den neuen Maßnahmen will Habeck das freiwillige EU-Energiesparziel von 15 Prozent weniger Gas von Anfang August bis Ende März – verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre – noch übertreffen. „Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden“, heißt es in einem Papier seines Hauses. Fünf bis acht Prozent seien schon geschafft, heißt es.

Ohne zusätzliche freiwillige Anstrengungen wird es aber nicht gehen, heißt es aus dem Ministerium. Man rechnet vor: Eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohngebäuden und Arbeitsstätten um durchschnittlich zwei Grad könne den deutschen Gasverbrauch um etwa drei Prozent mindern.

Der Präsident des Bunds der Steuerzahler Deutschland, Reiner Holznagel, begrüßte die geplanten Maßnahmen zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden. „Jede eingeforderte Sparmaßnahme muss durch die Politik und Verwaltung vorgelebt werden. Deshalb, gut so!“, sagte er der Bild-Zeitung.

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Eine Reihe von Maßnahmen soll zum 1. September in Kraft treten und den Energieverbrauch kurzfristig im nächsten halben Jahr, also bis Februar, drücken. Die entsprechende Verordnung muss vom Kabinett beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht zustimmen.

Für öffentliche Gebäude ist hier Folgendes geplant:

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Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe ist hier geplant:

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Das zweite Maßnahmenbündel zielt auf Einsparungen für die kommenden beiden Jahre ab und soll am 1. Oktober in Kraft treten – falls Kabinett und Bundesrat zustimmen. Es betrifft öffentliche, private und Firmengebäude:

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Für Unternehmen sieht die zweite Verordnung außerdem vor:

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