Justiz

Schröder-Büro wegen Auskunft zu Lobby-Aktivität verklagt

Welche Termine vereinbarte das Büro des Altkanzlers von 2019 bis 2022? Und waren etwa Energiepolitik, Gazprom oder Nord Stream 2 ein Thema? Darüber könnte da...

dpa
2 Min
ARCHIV - Altkanzler Gerhard Schröder vor einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags im Jahr 2020.

ARCHIV - Altkanzler Gerhard Schröder vor einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags im Jahr 2020.

© Kay Nietfeld/dpa

Die Plattform will unter anderem wissen, welche Termine das Schröder-Büro von 2019 bis 2022 vereinbart hat, ob die Themen bekannt waren, und wenn ja, welche davon in Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft gestanden haben. Bislang hat sich das Büro geweigert, diese Fragen zu beantworten.

Vor einer Woche hatte in dieser Sache bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geurteilt, dass FrageDenStaat grundsätzlich ein Auskunftsrecht zusteht. Trotzdem musste die Plattform eine Niederlage einstecken, weil sie sich an das Bundeskanzleramt gerichtet hatte. Das OVG stellte in seinem Urteil fest, dass es sich bei dem Büro des Bundeskanzlers a.D. Gerhard Schröder nicht um einen Teil des Bundeskanzleramts handele, sondern im presserechtlichen Sinne um eine eigenständige Behörde.

Auskunftsrecht wegen „neuer Sachlage“

In dem Rechtsstreit hatte zuvor das Verwaltungsgericht Berlin der Plattform noch ein Auskunftsrecht generell abgesprochen, weil es sich bei FragDenStaat nicht um ein gedrucktes Presseerzeugnis handelt. Der Chefredakteur der Plattform, Arne Semsrott, sei trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter, entschied die Pressekammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Juni. Der Trägerverein von FragDenStaat, die Open Knowledge Foundation Deutschland, ließ daraufhin Inhalte aus der Plattform in Form einer Zeitung drucken. Wegen der „neuen Sachlage“ stehe FragDenStaat damit ein Auskunftsrecht zu, entschied das OVG Berlin-Brandenburg.

Beim Verwaltungsgericht Berlin ist auch eine Klage des früheren Bundeskanzlers selbst anhängig. Schröder verlangt vom Bundestag die Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte. Die zuständige 2. Kammer plant im ersten Halbjahr 2023 den Fall zu verhandeln, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Schröder verlangt, dass ihm wieder ein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird. Der Haushaltsausschuss hatte Schröder ein Teil seiner Sonderrechte entzogen und die Abwicklung seines Büros beschlossen.

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiefirmen und seine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben.

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