Es ist so weit: An diesem Donnerstag treten neue Regeln für die Unternehmen in Kraft, die Mietfahrzeuge auf Berlins Straßen anbieten. Damit will die Senatsverwaltung für Mobilität dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer künftig nicht mehr so oft durch kommerzielle E-Scooter und Mietfahrräder behindert werden. Nach dem novellierten Straßengesetz braucht jeder Anbieter von nun an eine Sondernutzungsgenehmigung, an die umfangreiche Bedingungen geknüpft werden. Doch die Fußgängerlobby zeigt sich weiterhin unzufrieden. „Das Ganze ist bürokratischer Aktionismus, der auf den Straßen nichts verbessern wird“, sagte Roland Stimpel vom Fachverband Fußverkehr, kurz FUSS.
Grundsätzlich gilt: „Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich so abgestellt werden, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt oder sonst die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird.“ So steht es in der Muster-Sondernutzungsgenehmigung für E-Scooter-Vermieter, die dem FUSS vorliegt.
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Platz für Fußgänger lassen: „Beim Abstellen der Fahrzeuge auf Gehwegen ist eine Restgehwegbreite von mindestens 2,30 Meter freizuhalten“, heißt es weiter.
Nicht mehr als vier Fahrzeuge pro Standort: „Die Anzahl der Fahrzeuge ist bei Bereitstellungs- oder Umverteilungsmaßnahmen durch die Erlaubnisinhaberin auf maximal vier Fahrzeuge je Fahrzeugtyp und Standort begrenzt. Der Mindestabstand zwischen zwei Standorten auf einer Straßenseite beträgt 50 Meter“, lautet eine weitere Festlegung in der Mustergenehmigung des Senats.
Parkverbotszonen: Rund um Flächen, auf denen Fahrzeuge verschiedener Vermieter abgestellt werden dürfen, gilt im Umkreis von hundert Metern ein Parkverbot. Dazu zählen zum Beispiel die Jelbi-Stationen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), an denen Mietfahrzeuge aufgestellt werden. In einigen Bereichen haben Bezirksämter Abstellflächen ausgewiesen. Die Fahrzeuganbieter müssen sicherstellen, dass Mietvorgänge im genannten Radius nicht beendet werden können.
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Abstellverbote: In bestimmten Bereichen dürfen Fahrzeuge nicht zur Miete angeboten werden, und dort ist auch das Abstellen nach Beendigung eines Mietvorgangs nicht gestattet. Dazu zählen Radwege, Friedhöfe, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Brücken. Auf der Verbotsliste stehen auch Zugänge, Ein- und Ausgänge zu Gebäuden sowie zu U- oder S-Bahnhöfen – einschließlich der Aufzüge. Gehwege im Bereich von Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind ebenfalls freizuhalten. Dasselbe gilt für Bürgersteige an Zebrastreifen und anderen Querungsstellen für Fußgänger und Mittelinseln. Ebenso tabu sind Gehwege an Ampeln sowie im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen. Zugänge zu Briefkästen, Parkscheinautomaten, Sitzgelegenheiten und Toilettenanlagen sowie „Straßenbegleitgrün“, wozu Baumscheiben und Grünflächen im Straßenraum zählen, dürfen auch nicht als Abstellplätze benutzt werden.
Weitere Tabubereiche: Die „für Sehbehinderte und mobilitätsbehinderte Menschen erforderlichen Bewegungsflächen“ müssen ebenfalls von Mietfahrzeugen freigehalten werden, heißt es weiter. Das gilt auch für Bodenindikatoren, Handläufe, Informationsstelen oder ähnliche Einrichtungen.
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Jedes Mal ein Foto: Die Vermieter müssen sicherstellen, dass das „ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge nach Beendigung des Mietvorgangs nachweisbar dokumentiert wird“, steht in der Mustergenehmigung. „Beweiskräftige Fotos“, die der Mieter übermitteln muss, können dazu dienen. Wenn ein Anbieter noch nicht über ein solches Verfahren verfügt, müsse „unverzüglich, spätestens aber bis zum 1. März 2023“ ein solches eingerichtet werden.
Pflicht zum Umparken: Falsch geparkte Fahrzeuge müssen umgestellt werden. Dies müsse „unverzüglich“, nachdem der Vermieter davon Kenntnis erlangt hat, passieren, heißt es. Geht die Information tagsüber zwischen 6 und 20 Uhr ein, ist dafür maximal vier Stunden Zeit. Trifft sie zu anderen Zeiten ein, muss das Umparken spätestens bis zum folgenden Tag um 10 Uhr geschehen.
Bürgertelefon: Zur Annahme von Beschwerden muss jeder Vermieter eine Telefon-Hotline einrichten, die kostenlos mindestens von 6 bis 22 Uhr erreichbar ist. Die Kontaktdaten und eine Kennnummer sind an Fahrzeugen deutlich sichtbar und wetterfest anzubringen.
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Die Fußgängerlobby warf Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) „Aktionismus, der nichts bessert“, vor. FUSS-Sprecher Roland Stimpel bezweifelte, dass die „oft betrunkenen, ausländischen oder nicht deutschkundigen Nutzer“ von E-Scootern die umfangreichen, teils komplizierten Regeln verstehen. Wenn Mieter Regeln missachten, bleibe dies ohnehin auch künftig ohne Folgen. Die Festlegungen seien „nicht durchsetzbar und daher wirkungslos“.
„Was Jarasch jetzt im Detail verbietet, war en gros schon immer verboten: Fahrzeuge behindernd abzustellen“, gab Stimpel zu bedenken. „Das hat viele Nutzer von Sharing-Fahrzeugen noch nie gekümmert. Auch die neuen Regeln werden sie nicht kümmern. Fachleute aus Polizei und Ordnungsämtern haben in einem gemeinsamen Papier im Juli erklärt: ‚Verstöße gegen die Abstellregeln laut Muster-Sondernutzungserlaubnis sind nach allen bisherigen Erfahrungen in großer Zahl zu erwarten.‘“
FDP fordert öffentliche Ausschreibung
Auch der Berliner FDP-Verkehrspolitiker Felix Reifschneider kritisierte die Verwaltung. „Der links-grüne Senat hat es verpasst, die Grundlagen für eine wirksame Umsetzung zu schaffen. Dazu gehören auch ausreichend verpflichtende Stellplätze auf der Straße, damit Gehwege frei bleiben“, teilte der Abgeordnete am Donnerstag mit. „Es ist absurd, nur 200 Stellplätze bis Ende 2023 einzurichten. Das ist einerseits unambitioniert, und andererseits dürfte der Senat selbst daran scheitern.“
Rot-Grün-Rot müsse endlich eine Ausschreibung zur Bereitstellung von E-Scootern durchführen, um „qualitativ hochwertige Angebote bei einer reduzierten Gesamtzahl an E-Scootern zu ermöglichen“, forderte Reifschneider. Der neue Paragraf 11a des novellierten Berliner Straßengesetzes erlaubt ein „transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren“ zur Auswahl eines oder mehrerer Unternehmen.
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Auch die Branche hält Ausschreibungen für sinnvoll – unter anderem, weil sie Konkurrenz begrenzt und Einnahmechancen erhöht. Solche Verfahren kämen aber nur dann zum Einsatz, wenn man Höchstgrenzen für eine bestimmte Zahl von Fahrzeugen oder Anbietern definieren möchte, entgegnete die Verwaltung. Solche Limits müssten begründet werden, etwa aus Gründen der Sicherheit und Ordnung. Bislang gebe es solche Grenzen nicht. „Dies ist aber in der Zukunft nicht ausgeschlossen“, sagte ein Sprecher.
Klagen angekündigt – sorgen Gerichte in Berlin für Ordnung?
Die Fußgängerlobby sieht vor allem die Belange von Geh- und Sehbehinderten missachtet. Dabei sieht der Paragraf 11 des Berliner Straßengesetzes vor, dass Erlaubnisse für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes versagt werden, „wenn behinderte Menschen erheblich beeinträchtigt würden“. Im Juni kündigte der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein (ABSV) Berlin eine Prüfung, ob er im Wege einer Verbandsklage aktiv werden könnte. „Wir sind sehr aktiv, aber noch nicht zu einer endgültigen Entscheidung gekommen“, sagte Rechtsanwalt Thomas Hiby.
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Blinde und Mitglieder von FUSS planen Klagen, wenn das befürchtete Chaos anhält, so Roland Stimpel. Politisches Ziel solcher Klagen sei es, dass Zweirad-Sharing nur noch dort zugelassen wird, wo es für die Fahrzeuge genug Abstellraum am Fahrbahnrand gibt.
Ein positives Fazit zieht der Linken-Verkehrspolitiker Kristian Ronneburg. „Als Linksfraktion haben wir den Senat dazu gedrängt, wirksame Regeln für Sharing-Fahrzeuge aufzustellen und durchzusetzen, um die absehbaren Konflikte um den öffentlichen Raum zu entschärfen und die Schwächsten zu schützen. Nach langen Beratungen haben wir letztlich das Straßengesetz geändert“, so der Abgeordnete am Donnerstag. „Für uns ist dieser Schritt jedoch nur eine Brücke hin zur Konzessionierung von Sharing-Angeboten im gesamten Stadtgebiet. Statt passiv zu bestimmen, welche Regeln einzuhalten sind, die ohnehin für jeden gelten sollten, müssen wir als Land Berlin endlich aktiv bestimmen, welche Sharing-Mobilität wir wo in welcher Qualität haben wollen. Andere europäische Metropolen wie London und Paris machen uns das vor.“
Initiative gegen E-Tretroller-Chaos kritisiert Verkehrsunternehmen
In Berlin hat sich eine Initiative gegen E-Tretroller-Chaos gebildet. „Während Frau Jarasch im Dienstwagen chauffiert wird und mit dem Helikopter fliegt, vermissen die Bürger:innen auf den Berliner Gehwegen, den Bahnsteigen und an den Bushaltestellen Ordnung und Sicherheit und die Fürsorge der Politikerin“, heißt es auf der Website des Verbands. Die Initiative kritisiert auch die Deutsche Bahn, die S-Bahn und die BVG, weil sie falsch abgestellte E-Scooter in ihren Bereichen duldeten und dadurch ebenfalls Pflichten verletzten. Die Hindernisse in Bahnhöfen und an Haltestellen seien eine Gefahr, sagte Verbandssprecher Oliver Wohlgemuth aus Lankwitz. Er forderte die Verkehrsunternehmen auf, das Problem offensiv anzugehen.
Die lautlose Gefahr: In Berlin steigt die Zahl der E-Scooter-Unfälle stark an
Der Branche gehe es nicht gut. „Früher oder später wird sie sich selbst erledigen“, so der 52-Jährige. Als „schöner Spaß für die Jugend“ allein werde das Geschäft auf lange Sicht kaum profitabel sein. Ab sofort müsse auch in Berlin „härter durchgegriffen werden“, verlangte Wohlgemuth. „Doch davon ist man hier weit entfernt.“
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