Kokainprozess

264 Kilo Kokain unter dem Bett: Der Prozess gegen die Rostocker Kokain-Segler

Ein Rentnerpaar aus MV, eine Segeljacht, 264 Kilo Koks: Vor den Azoren schlug die Marine zu. Der Skipper packt vor dem Landgericht Rostock über das Kartell aus.

4 Min
Seit August läuft am Landgericht Rostock der Prozess gegen ein Paar aus dem Landkreis wegen Handels mit Kokain.

Seit August läuft am Landgericht Rostock der Prozess gegen ein Paar aus dem Landkreis wegen Handels mit Kokain.

© Bernd Wüstneck/dpa

Ein Kokain-Prozess beschäftigt derzeit das Landgericht Rostock – und er liefert Einblicke in eine Welt aus Kartellen, Decknamen und Millionenwerten. Vor Gericht steht ein Seglerpaar aus dem Landkreis Rostock: ein 59-jähriger Skipper und seine 68-jährige Ehefrau.

Der Vorwurf gegen sie wiegt schwer: Das Duo soll mit einer Segeljacht rund 264 Kilogramm Kokain von Kolumbien aus in Richtung Europa transportiert haben. Der Fall ist aus mehreren Gründen bemerkenswert: wegen der Menge, der internationalen Dimension und der außergewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen. Nun hat der Hauptangeklagte ausgepackt – und bei der Fortsetzung des Prozesses am 16. Oktober Namen aus dem Milieu der organisierten Kriminalität genannt.

Wie die Marine die Segeljacht stoppte

Der entscheidende Zugriff erfolgte im August 2025 mitten im Atlantik. Nach Schilderung des Skippers brachte die portugiesische Marine die Segeljacht in der Nähe der Azoren auf. Soldaten enterten das Boot.

Einer von ihnen ging demnach gezielt unter Deck. Dort fand er das Kokain, das unter dem Bett versteckt war. Laut dem Online-Magazin float war die Ladung in 40 wasserdichte Taschen verpackt.

An Bord befand sich auch die 68-jährige Ehefrau des Skippers. Sie sei in dieser Situation völlig aufgelöst und schockiert gewesen, berichtete der Angeklagte vor Gericht.

Der Zugriff war Teil der international angelegten Operation „Albus“ – lateinisch für „weiß“, passend zur Fracht. Neben den portugiesischen Behörden waren unter anderem das deutsche Bundeskriminalamt, die US-Behörde DEA sowie britische und französische Dienste beteiligt.

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„Der Dicke war der Chef“: Was der Angeklagte erzählt

Der 59-Jährige schilderte vor Gericht ausführlich seine Kontakte nach Kolumbien. Dort habe er Verbindung zu einem Kartellchef gehabt, den er nur „den Dicken“ nannte. „Der Dicke war der Chef“, sagte er.

Den Kontakt stellte demnach ein Mittelsmann namens Héctor her. Dieser sei sowohl in Deutschland als auch in der kolumbianischen Hafenstadt Cartagena Ansprechpartner gewesen. In Cartagena ging das Kokain an Bord.

Weil das angeklagte Paar aus dem Landkreis Rostock als hochgefährdet gilt, gibt es während des Prozesses am Landgericht besondere Sicherheitsvorkehrungen.

Weil das angeklagte Paar aus dem Landkreis Rostock als hochgefährdet gilt, gibt es während des Prozesses am Landgericht besondere Sicherheitsvorkehrungen.

© Bernd Wüstneck/dpa

Der Angeklagte berichtete außerdem von Verbindungen in die Berliner Kriminalitätsszene. Dort habe er auch mit einem Mann in Kontakt gestanden, der als „Pate von Berlin“ bekannt sei.

Gestartet war das Paar laut Anklage Anfang Juli 2025 von Kolumbien aus. Ursprünglich hätte die Ladung nach der Atlantiküberquerung in der deutschen Nordsee übergeben werden sollen.

Millionenwert und hohe Sicherheitsstufe

Der Schwarzmarktwert der Drogen ist enorm. Nach Angaben aus dem Prozess liegt er bei rund 15 Millionen Euro. Der mögliche Straßenverkaufswert wird sogar auf bis zu 20 Millionen Euro geschätzt.

Entsprechend hoch ist der Sicherheitsaufwand. Im großen Gerichtssaal in Rostock sind maskierte Polizisten anwesend. Besucher müssen Sicherheitsschleusen passieren und die Jalousien bleiben während der Verhandlung als Sichtschutz geschlossen.

Der Grund: Die Angeklagten gelten als „hochgefährdet“. Sie sollen vor möglichen Bedrohungen aus dem Milieu der organisierten Kriminalität geschützt werden.

Nach der Festnahme wurde das Paar auf der Azoren-Insel São Miguel dem Haftrichter vorgeführt. Anschließend brachte man die beiden über Lissabon zurück nach Deutschland.

Ausführlich, aber nicht immer zur Sache

Der Hauptangeklagte wollte seine Geschichte wiederholt von Beginn an schildern. Nur so lasse sich der Zusammenhang klären, beharrte er.

Der Richter sah das anders. Der Angeklagte habe seine Version bereits mehrfach aus unterschiedlichen Blickwinkeln dargestellt. Das Wort entziehen wollte er ihm nicht – ihm fehle aber die Vorstellungskraft, was der Mann noch ergänzen könne, sagte er.

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