Geschmack und Empfinden

Berlin und die Taliban von der Plansche: Keine Entschädigung für Oben-ohne-Opfer

Eine Frau verklagte das Land Berlin, weil sie sich von Kleiderregeln in der Plansche diskriminiert fühlte. Sie scheiterte, doch in der Sache gibt es eine Lösung.

Maritta Tkalec
4 Min
So geht Sonnenbaden.

So geht Sonnenbaden.

© imago/blickwinkel

An-, auf- oder erregend ist es nicht, und nur wenige wollen so genau wissen, wie es um die Schwänze, Vulven und Praktiken von diesem und jener steht. Es gibt Interessanteres als die Säfte der anderen. Womöglich gehen deshalb auch immer weniger Leute ins Theater. Der Charme des Spritzens und Kleckerns versuppt recht schnell.

Unverhältnismäßiger Rausschmiss

Aber der Busen des Weibes! Kaum wird diese beim unaufgearbeiteten Normalweib zwar wichtige, aber wenig spektakuläre Wölbung öffentlich sichtbar, da gibt es Oben-ohne-Denunziation, Oben-ohne-Schlagzeilen, Oben-ohne-Demonstrationen, Oben-ohne-Bezirksverordnetenversammlungsbeschlüsse und nun auch ein Oben-ohne-Gerichtsurteil vom Berliner Landgericht. 

Dieses lehnte am Mittwoch die Klage von Gabrielle Lebreton ab, die im Juni 2021 in der Kinderplansche im Plänterwald ohne Oberteil im Gras gesessen hatte. Deshalb machte zuerst der Sicherheitsdienst Zoff, machte die Mutter vor ihrem Sohn zur Schnecke, dann schmiss die Polizei die 38 Jahre alte, friedfertige Architektin raus. Das passiert in Berliner Bädern sonst jenen, die eine handfeste Prügelei anzetteln.

Zwischen Sexy- und Burkafraktion

Die Frau fühlte sich von den motzenden Sicherheitsleuten diskriminiert, schließlich gab es rundherum Männer, die unbehelligt ihre bloßen Oberkörper inklusive Wölbungen in die Sonne hielten. Sie verklagte das Land Berlin, in dessen Diensten die Sittenwächter standen, auf 10.000 Euro Entschädigung.

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Man hätte glauben können, das neue Landesantidiskriminierungsgesetz stärke die Position der Frau, der aufgrund ihres Geschlechts diskriminierende Bekleidungsvorschriften gemacht wurden. Aber nein. Am Donnerstag entschied die Richterin: Gabrielle Lebreton bekommt das Geld nicht. Die Begründung folgt demnächst.

Wer an jenem Junitag im Plänterwald darüber bestimmte, welche Bekleidungsvorschriften in der Plansche zu gelten hatten, ließ sich bei einem journalistischen Selbstversuch im August erahnen. Ein paar Stunden mit freier Brust in der Plansche – und was passiert? Einzig die von oben bis unten schwarz verhüllten Mütter heiterer Kinder guckten, diskutierten, gestikulierten und beruhigten sich rasch.

Sie waren wohl auch gemeint, als der Vertreter des Landes Berlin vor Gericht argumentierte, die Leute, die sich von Gabrielle Lebreton „etwa in ihrem Schamempfinden gestört fühlten“, hätten auch Rechte. Das Recht auf Wegschauen meinte er offenbar nicht. Er bezog sich wohl eher auf jenes Schamempfinden, das die Streifen der iranischen Tugendwächter Pasdaran oder der afghanischen Taliban bewegt, unsittlich erscheinende Frauen von der Straße wegzufangen. Die Planschen-Aufpasser hatten vom Land Berlin übrigens nur den Auftrag, die Corona-Sitten zu hüten. Klarer Fall von Kompetenzüberschreitung.

Inzwischen bleiben die Planschen-Ranger still an ihrem Platz. Denn die Treptow-Köpenicker Lokalpolitik hat die Luft aus dem großen „Busenzoff“ rausgelassen. Nach einem Beschluss der Bezirksverordneten lautet nun die offizielle Meinung des Bezirksamtes: „Nacktheit im öffentlichen Raum wird heute nicht mehr als grob ungehörig oder gefährdend wahrgenommen.“ Und: „Regeln müssen für alle gelten.“ Das sei zur Nachahmung von München bis Hamburg empfohlen.

Die neue Hinweistafel am Planscheneingang informiert die Gäste: „Die Badebekleidung muss die primären Geschlechtsmerkmale vollständig bedecken. Das gilt für alle Geschlechter.“ Damit sollte sich leben lassen. Die Regel regt zur Selbstüberprüfung der eigenen Gefühle und Empfindungen an – und zum konsequenten Einsatz des Menschenrechts auf Wegschauen. Das gilt übrigens auch für alle, die den Schwanz- und Säftekult eklig finden.

Apropos primäre Geschlechtsmerkmale: Das sind alle, die vornehmlich der Fortpflanzung dienen – also Vulva, Vagina, Ovarien, Uterus, Nebenhoden, Samenwege, Hoden, Penis. Streng genommen darf Frau nun nackt wie Eva gehen, denn alles Primäre bedeckt schützend ihre Natur. Und die Wesen mit den sensiblen, auswärts gewendeten Teilen? Müssen mit Hose gehen.

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