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Pannenwahl 2021

Wahlwiederholung: Berliner Senat will Gerichtsurteil nicht anfechten

Entscheidet das Landesverfassungsgericht, dass die Berlin-Wahlen wiederholt werden müssen, wird der Berliner Senat keinen Einspruch erheben.

Team News Christian Gehrke chg
1 Min
Einwurf der Stimmlzettel in eine Wahlurne in Berlin am 26. September 2021.

Einwurf der Stimmlzettel in eine Wahlurne in Berlin am 26. September 2021.

© Imago/Emmanuele Contini

Der Berliner Senat will eine Entscheidung über eine mögliche Wahlwiederholung nicht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anfechten. Die Innenverwaltung kündigte am Abend an, sich der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts nicht in den Weg zu stellen. Dies berichtet der Tagesspiegel.

Am Mittwoch hatte der Verfassungsgerichtshof bei einer mündlichen Verhandlung zur Gültigkeit der Wahl eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl habe es eine Vielzahl schwerer Wahlfehler gegeben, erklärte Präsidentin Ludgera Selting die vorläufige Einschätzung des Gerichts, die noch kein Urteil bedeutet. Wann ein finales Urteil gefällt wird, ist noch unklar.

Als Verantwortliche für das Desaster nannte sie die Landeswahlleitung und die für das Thema Wahlen zuständige Innenverwaltung.

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