Für die achtlos abgestellte Leihräder und E-Scooter, die auf Berliner Fußwegen immer wieder für Ärgernis sorgen, gibt nun eine Lösung. Sie sollen ab kommenden Jahr auf Parkplätzen stehen dürfen.
Die Verkehrsverwaltung des Senats beschloss in ihrer Sitzung am Montag eine Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung: „Für das Abstellen beziehungsweise Parken von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs ist eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht vorgesehen, um die Nutzer*innen dieser Fahrzeugarten zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen zu animieren“, heißt es in einer Mitteilung.
Für Autofahrer steigen im neuen Jahr die Parkgebühren. Diese werden für jede Gebührenstufe von ein, zwei und drei Euro pro Stunde auf zwei, drei und vier Euro pro Stunde erhöht.
Ziel der Änderungen sei es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen – denn die abgestellten Fahrzeuge auf Gehwegen sind nicht nur ärgerlich, sie stellen eine Gefahr für Fußgänger in der Stadt dar. Darüber hinaus soll die Änderung der Parkgebühren eine „für den Klimaschutz notwendige Mobilität“ fördern, so der Senat. Durch die Befreiung von der Parkgebührenpflicht will Berlin seine Bürgerinnen und Bürger dazu animieren, alternative Verkehrsmittel zum Auto im Stadtverkehr zu nutzen. Es handele sich dabei um die erste Erhöhung der Parkgebühren seit 20 Jahren würden in Berlin die Parkgebühren erhöht, betont die Verkehrsverwaltung.
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Weitere änderungen betreffen die Gebühren für das Carsharing: Diese sollen nicht steigen, „wenn sie am elektronischen Parkraummanagementsystem (sogenanntes Handy-Parken) teilnehmen“, teilt die Verwaltung mit. Carsharing-Autos mit E-Kennzeichen sollen darüber hinaus aufgrund ihrer positiven Klimabilanz künftig für nur die Hälfte der derzeit geltenden Gebühren abgestellt werden.
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