Nach einer Razzia im Berliner Großbordell „Artemis“ muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden Betreiber bezahlen. Das hat das Berliner Kammergericht am Dienstag im Berufungsprozess entschieden und den beiden Klägern jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zugesprochen.
Hintergrund sind Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz im April 2016. Diese seien zum Teil unzutreffend und vorverurteilend gewesen, begründete das Gericht. Die Behörde hatte unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen. Die Vorwürfe waren jedoch in sich zusammengefallen, eine Anklage wurde 2018 nicht zugelassen.
Razzia im Bordell „Artemis“: Steht den Betreibern Schadenersatz zu?
Das Kammergericht hatte in den zurückliegenden Monaten deutlich gemacht, dass seitens des Landes Fehler gemacht wurden – und eine Entschuldigung samt Entschädigung angebracht seien. Das Gericht schlug vor, 25.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen – statt Schadenersatz an die Bordellbetreiber zu leisten.
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