Aus erzieherischen Gründen sei eine schnelle Entscheidung sinnvoll, so die Senatorin. „Deshalb wurde das sogenannte Neuköllner Modell entwickelt, das sich bewährt hat.“ Dessen Ziel ist die schnelle Ahndung kleinerer Delikte jugendlicher Straftäter ist. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht arbeiten dafür eng zusammen. Das Projekt geht auf das Engagement der 2012 gestorbenen Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig zurück. Das im Jahr 2008 gestartete Projekt wurde 2010 auf alle Berliner Bezirke ausgedehnt.
Das Neuköllner Modell baut auf die Möglichkeit eines vereinfachten Jugendverfahrens auf. Komplexe Strafverfahren, bei denen viele Zeugen vernommen werden müssen oder die Beweislage schwierig ist, eignen sich in der Regel nicht für so ein Verfahren. Dieses ist gesetzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und strengere Konsequenzen wie Haftstrafen können dabei nicht verhangen werden.
Nach Angaben der Senatsjustizverwaltung liegt die Bearbeitungsdauer von vereinfachten Jugendverfahren bei der Berliner Staatsanwaltschaft zwischen ein und zwei Monaten. In den Jahren 2018 bis 2022 sind demnach insgesamt 7384 Verfahren auf diesem Weg erledigt worden. Im Jahr 2022 waren es nach den Angaben 1320 Verfahren.
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