Grundsteuer

Grundsteuer-Tipps: Diese Fehler sollte man vermeiden

Bis Ende Januar muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden. Das Versäumen der Frist und Fehler können teuer werden.

Julia Haak
Julia Haak
3 Min
Häuschen mit Garten – steuerpflichtig. Größe, Lage und Ausstattung sind für die Berechnung der Grundsteuer anzugeben.

Häuschen mit Garten – steuerpflichtig. Größe, Lage und Ausstattung sind für die Berechnung der Grundsteuer anzugeben.

© imago/Jochen Eckel

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück, das ihnen gehört, bis Ende Januar eine Erklärung zur Berechnung der Grundsteuer abgeben – unabhängig davon, ob sie es selbst nutzen oder vermietet oder verpachtet haben. 

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