Der Sprecher des Abgeordnetenhauses, Ansgar Hinz, sagte auf Anfrage am Freitag, das Gutachten sei vom Ältestenrat in Auftrag gegeben worden, der am Dienstag zusammenkomme und sich dann mit dem Thema befassen werde. Nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zur Wahlwiederholung habe sich etwa die Frage gestellt, ob die Ausschüsse in der bisherigen Form weiterarbeiten könnten und der Parlamentspräsident im Amt bleibe.
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Die Ausschüsse sind jeweils nach der Fraktionsstärke besetzt, für das Amt des Präsidenten hat die stärkste Fraktion das Vorschlagsrecht. Zu den Details aus dem noch unveröffentlichten Gutachten, das dem RBB nach Angaben des Senders vorliegt, äußerte sich der Sprecher nicht.
Das Landesverfassungsgericht hatte Mitte November die Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 wegen zahlreicher Pannen und „schwerer systemischer Fehler“ für ungültig erklärt. Auch nach der geplanten Wiederholung der Wahl läuft die Legislaturperiode aber weiter und beginnt nicht etwa neu. Für die parlamentarische Praxis ergeben sich dadurch zahlreiche Fragen.
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