Spranger teilte mit: „Ich hoffe, dass damit die Auslandsvertretungen zügig die notwendigen Schritte in der Visavergabe unternehmen.“ Die Regelung solle für Türken, Syrer und andere Menschen aus dem Erdbebengebiet gelten, wenn sie Verwandte sind von in Berlin lebenden Deutschen oder Ausländern mit einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU. Berlin verzichte außerdem auf den Nachweis von Deutschkenntnissen.
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Für wie viele Menschen und wie lange diese Regelung gelten soll, teilte der Senat zunächst nicht mit. Unklar war auch noch, auf welchem Weg die Menschen nach Berlin kommen könnten, wer die Reise bezahlt und wo sie in Berlin untergebracht werden, weil es wegen der vielen Flüchtlinge aus der Ukraine schon so wenige Unterkünfte gibt.
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