Rundfunk Berlin-Brandenburg

Arbeitsgericht: Weitere Klage von Ex-RBB-Spitzenpersonal

Der Betriebsdirektor des öffentlich-rechtlichen Senders will gegen seine Kündigung vorgehen. Insgesamt beschäftigt sich das Gericht damit aktuell mit drei RBB-Spitzenpersonal-Fällen.

Team News dpa
2 Min
Fahnen wehen vor der Fassade des Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Sitz an der Masurenallee in Berlin.

Fahnen wehen vor der Fassade des Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Sitz an der Masurenallee in Berlin.

© Carsten Koall/dpa

In der RBB-Affäre hat das Arbeitsgericht Berlin eine weitere Klage aus dem Kreis des früheren RBB-Spitzenpersonals vorliegen. Eine Gerichtssprecherin teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass eine Klage des Betriebsdirektors des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders eingegangen sei, der damit gegen seine Kündigung vorgehen wolle.

Anfang Februar war bekanntgeworden, dass der in eine tiefe Krise um Vetternwirtschaftsvorwürfe gestürzte Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sich von den letzten verbliebenen Mitgliedern der Geschäftsleitung um die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger getrennt hat, dazu zählte der Betriebsdirektor.

RBB-Spitzenpersonal: Bereits mehrere Kündigungsschutzverfahren

Insgesamt beschäftigt sich das Gericht damit aktuell mit drei RBB-Spitzenpersonal-Fällen rund um die Senderaffäre, wie die Sprecherin weiter bestätigte. Schon länger bekannt ist, dass sich die Juristische Direktorin gegen ihre Kündigung wehrt. Zu diesem Fall ist für den 7. Juni ein Gerichtstermin angesetzt.

Außerdem hat das Arbeitsgericht für den 28. April einen weiteren Kammertermin anberaumt. Dabei geht es nach Angaben der Sprecherin um ein weiteres Kündigungsschutzverfahren, das die frühere Leiterin der RBB-Intendanz angeschoben hat. Sie gehörte nicht der Geschäftsleitung an. Die drei Spitzenmanager hatten sich bislang nicht öffentlich und auch nicht auf Anfrage zu den Trennungen geäußert.

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Beim RBB-Skandal geht es um Filzvorwürfe an der Senderspitze. Im Zentrum stehen die damalige Intendantin Schlesinger und der Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen beide, Schlesingers Ehemann und einen Teil der Direktorenriege. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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