Pendler und Reisende müssen sich an diesem Freitag erneut auf weitreichende Einschränkungen im Fern- und Regionalverkehr der Deutschen Bahn und anderer Verkehrsunternehmen einstellen. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hat im laufenden Tarifstreit der Bahnbranche zu mehrstündigen Warnstreiks aufgerufen. Zwischen 3 Uhr am Freitagmorgen und 11 Uhr am Vormittag sollen die Beschäftigten in sämtlichen Bahnbetrieben, in denen verhandelt wird, die Arbeit niederlegen.
Was ist, wenn man streikbedingt an einem Bahnhof strandet? Die gute Nachricht ist: Die Unternehmen sind hier in der Pflicht, ihre Kunden entweder auf anderen Wegen ans Ziel zu bringen oder zumindest dafür zu sorgen, dass sie irgendwo unterkommen. Die Bahn etwa löse das oft mit Taxifahrten zum Ziel, sagt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Warnstreik bei der Bahn: Freitagmorgen stehen die Züge still, S-Bahn betroffen
Im Taxi ans Ziel
Zu später Stunde haben Bahnfahrende in bestimmten Fällen auch das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann. Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.
Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen.
Wichtig ist immer: Den Zugausfall dokumentieren. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines Bahnmitarbeitenden. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.
Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.
Dokumentieren und Belege aufheben
Bekommt man niemanden zu fassen, sollte man Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen.
Geldsummen für Hotel oder Taxi (Belege aufheben!) kann man von der Bahn zurückfordern. Bei online gekauften Zugtickets geht das direkt über das Kundenkonto auf „bahn.de“ oder über die „DB Navigator“-App, ansonsten muss man das Fahrgastrechte-Formular ausdrucken oder sich an einem Bahnhof holen, ausfüllen und per Post senden.
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